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Archivbeitrag | Newsletter 2013Lieferungen innerhalb der EU: seit Oktober gelten neue Nachweispflichten

Für Handwerker, die Waren steuerfrei innerhalb der EU liefern wollen, gelten seit Oktober 2013 neue Nachweispflichten.

Eine so genannte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn die gelieferte Ware in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt.

Für die Steuerbefreiung muss der Unternehmer bestimmte Buch- und Belegnachweise führen. Der Nachweis ist gemäß den Anforderungen der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) zu führen.

Um den Unternehmen Erleichterung bei der Nachweisführung zu verschaffen, gelten bereits seit Oktober einige Änderungen der UStDV.

Übergangsfrist für neue Nachweispflicht bis Ende 2013

Das Bundesfinanzministerium hat jedoch in seinem Anwendungsschreiben vom 16. September 2013 eine Übergangsfrist eingeräumt. Wenn bis zum 31. Dezember 2013 Buch- und Belegnachweise nach "altem" Recht erbringt, muss keine Probleme befürchten.

Gelangensbestätigung und weitere Nachweise

Für alle Liefervarianten kann der Nachweis der Steuerfreiheit künftig über eine sogenannte Gelangensbestätigung geschehen. Es handelt sich hierbei um ein Dokument beziehungsweise ein Bündel an Nachweisen. Neben der Gelangensbestätigung sind in Fällen, bei denen die Lieferung über Dritte versendet wird, auch andere Nachweise zulässig.

Muster für die Gelangensbestätigung auf deutsch, englisch und französisch

Das BMF liefert mit dem Schreiben vom 16. September neben Anwendungsbeispielen für die Gelangensbestätigung auch Muster in deutscher, englischer und französischer Sprache an denen sich Unternehmer orientieren sollten. Das BMF-Schreiben kann unter www.bundesfinanzministerium.de heruntergeladen werden.

Zu den neuen Regelungen gibt es ein Merkblatt zum Herunterladen.