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Letzte Chance für Handwerker auf Messefördermittel

Inlandsmesseförderung läuft aus

19. November 1999 | Kleine und mittlere Unternehmen haben noch bis zum 30. November 1999 die Möglichkeit, einen Förderantrag für die Teilnahme an Inlandsmessen zu stellen. Beantragt werden können Förderungen für Messen, die bis zum ersten Halbjahr 2001 stattfinden, sodass sich eine vorausschauende Messeplanung lohnt.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, wirtschaftsnahe Dienstleister und der sächsische Außenhandel, soweit diese ihre Umsätze mindestens zu 50 Prozent mit in Sachsen hergestellten Produkten erzielen. Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der Kosten: Standmiete, -bau, Transport der Ausstellungsstücke und Werbeprospekte - maximal 20.000 Mark je Unternehmen. Die Förderung ist spätestens bis 30. November 1999 zu beantragen - unter Angabe von Kostenvoranschlägen beziehungsweise -schätzungen.

Auch unabhängig von Messebeteiligungen kann die Herstellung von Prospektmaterial (Produktpräsentationen) unterstützt werden. Die Antragstellung erfolgt an die Sächsische Aufbaubank. Handwerksbetriebe werden besonders darauf hingewiesen, dass der 30. November auch der Stichtag für die Beantragung einer geförderten Teilnahme an der "mitteldeutschen handwerksmesse" 2000 vom 24. bis 27. Februar 2000 in Leipzig ist. Nähere Auskünfte (auch die Förderanträge) erteilt Silke Lorenz, Messeberaterin in der Handwerkskammer zu Leipzig, Telefon 0341 2188-305.

Pressemitteilung vom 19. November 1999

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Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

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Hagen Reißmann

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