Europaflagge. Bild: moritz320 / pixabay.com
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Leitlinien und Forderungen zur Europawahl 2019

Das Handwerk gewinnt durch den Europäischen Binnenmarkt: Keine Grenzen, keine Zölle, eine gemeinsame Währung, Waren- und Dienstleistungsfreiheit, Personenfreizügigkeit, gemeinsame Einrichtungen der Infrastruktur, gegenseitige Anerkennung von Standards, etc. Viele Erleichterungen sind für Bürger und Betriebe in einem vereinten Europa heute selbstverständlich. Dennoch breitet sich zunehmend Gleichgültigkeit, sogar Skepsis dem europäischen Projekt gegenüber aus.
 

Bürokratie und falsch verstandene Harmonierungsinitiativen?

Viele Bürger haben den Eindruck, dass Gesetze und Maßnahmen aus Brüssel – bürokratische Auflagen und falsch verstandene Harmonierungsinitiativen – immer öfter den Alltag erschweren und nicht die eigentlichen Probleme lösen. Auch politische und wirtschaftliche Verwerfungen in den Mitgliedstaaten belasten das gemeinsame Projekt. Dabei ist und bleibt die Europäische Union von zentraler Bedeutung. Europa ist in diesen Tagen mehr denn je gefordert – vor allem von außen, sei es in den Bereichen Migration, internationaler Wettbewerb oder Klimawandel. Im internationalen Kontext steht Europa für Stabilität und Sicherheit. Ob diese Rolle in einer sich wandelnden Welt weiterhin zur Geltung kommt, hängt entscheidend vom politischen und wirtschaftlichen Erfolg, vom Gelingen Europas ab.
 

Erwartungen des Handwerks an das EU-Parlament

Am 26. Mai sind die Bürger aufgerufen, ein neues Europaparlament zu wählen. Die kommende Legislaturperiode des Europäischen Parlaments ist daher entscheidend: Es gilt dabei vor allem auch, die Bürger Europas mitzunehmen. Sie müssen wieder an Europa und die gemeinsamen Ziele glauben können. Es kommt darauf an, dass Europa Lösungen bietet für die großen Herausforderungen, nicht zusätzliche Probleme schafft.

Ein sicheres, lebenswertes und verantwortungsvolles Europa – dies muss sich in den Prioritäten der EU widerspiegeln und auf allen Ebenen gelebt werden.

In diesem Sinne hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) für die Handwerkerinnen und Handwerker in sieben Themenbereichen Erwartungen an das 9. Europäische Parlament formuliert. Sie sind in der Broschüre: "In Vielfalt zusammen. Leitlinien und Forderungen zur Europawahl 2019" kompakt zusammengefasst (s.u.).
 

Video-Statement zur Europawahl 2019

Im Video-Statement zur Europawahl erzählt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke, wie wichtig Europa ist und welche Forderungen das Handwerk hat.

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"In Vielfalt zusammen. Leitlinien und Forderungen zur Europawahl"
 

1. Die Zukunft der Europäischen Union

Europa muss vor allem die großen Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit, Terrorismusbekämpfung und Grenzschutz angehen. Die Finanzierung der EU muss nachhaltig sichergestellt sein, erst recht angesichts des Brexits. In der Wirtschaftspolitik und für den Euroraum gilt, dass die gemeinsamen Ziele und Wege zur Stabilisierung und die Unterstützung von Wachstum in Südeuropa klug aufeinander abgestimmt werden müssen. Risikominimierung und Strukturreformen müssen der Weg sein, die Wirtschafts- und Währungsunion zu vertiefen. Eine Vergemeinschaftung von Schulden darf es nicht geben. Sie belohnt lockere Haushaltsführung und setzt so falsche Anreize. Auch Steuern auf europäischer Ebene sind nach Auffassung des Handwerks nicht der richtige Ansatz.
 

 

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  • Welthandel: Förderung von freiem, fairem und multilateralem Welthandel zum Nutzen Aller.
     
  • Brexit: Erhalt des EU-Binnenmarktes, unabhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen. Vermeidung jeglicher Rosinenpickerei.
     
  • Wirtschafts- & Fiskalunion: Durchsetzung von Strukturreformen und Fiskalregeln. Behutsame Abstimmung von Wachstumsförderung und Stabilisierung aufeinander. Keine Vergemeinschaftung von Schulden.
     
  • EU-Haushalt: Gewährleistung einer nachhaltigen Finanzierung der EU und Vermeidung von temporären Förderstopps.
     
  • EU-Steuern: Keine Steuererhebung auf EU-Ebene; die Kompetenz dazu steht den Mitgliedstaaten zu.
  • Finanzunion: Abbau vorhandener Risiken, sowie Vermeidung des Aufbaus neuer Risiken. Vorher keine EU-Einlagensicherung.
     
  • EU-Erweiterung: Integration vor Erweiterung. Annäherung der bestehenden Mitgliedstaaten vor der Aufnahme neuer.
     
  • Migration: Erarbeitung und Durchsetzung einer gemeinsamen und solidarischen europäischen Flüchtlingspolitik. Ausweitung der Bemühungen zur Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten.
     
  • Terrorismusbekämpfung: Wirkungsvoller Schutz der Außengrenzen Europas und Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Bewahrung des Schengenraums.

2. Bessere Rechtsetzung 

"Groß im Großen, klein im Kleinen" – nach diesem Grundsatz gilt es, das Prinzip der Subsidiarität im gemeinsamen Europa mit Leben zu füllen. Konzentrieren müssen sich die EU und die Mitgliedstaaten auf die großen gemeinsamen Herausforderungen. Grundsätze dazu wurden in den vergangenen Jahrzehnten definiert. Deren Anwendung ist Aufgabe der europäischen Institutionen. Die Europäische Kommission steht in der Verantwortung, nur solche Initiativen zu ergreifen, die das gemeinsame Ziel unterstützen. Falsche Prioritäten und Weichenstellungen sowie verfehlte Ansätze bei der Umsetzung richtiger Prioritäten schwächen den europäischen Zusammenhalt. Sprachliche, kulturelle und ökonomische Unterschiede prägen die EU und ihre Mitgliedstaaten. Eine starke europäische Gemeinschaft kann nicht durch idealisierende "Gleichmacherei" gelingen. Vielfalt muss als Stärke verstanden werden. Europäische Bürokratie und Gesetzgebung dürfen erfolgreich funktionierende Einrichtungen und Regelungen in den Nationalstaaten nicht außer Kraft setzen. Konkrete und pragmatische Lösungen müssen im Vordergrund stehen.
 

 

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  • Mehrwert der EU: Fokus auf Lösungen mit originärem Mehrwert für die großen gemeinsamen Ziele.
     
  • Subsidiarität: Achtung der Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten.
     
  • Bessere Rechtsdurchsetzung: Einheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Rechtsdurchsetzung statt Neuschaffung rechtlicher Vorschriften.
     
  • KMU-Test: Vollständige und systematische Anwendung des verpflichtenden KMU-Tests bei jedem neuen Regelungsvorschlag.
     
  • Pragmatische und praxisnahe Lösungen: Berücksichtigung der Interessen aller Akteure mittels pragmatischer und praxisnaher Problemlösungsansätze. Keine Behinderung von bereits bestehenden Lösungen.
  • Bessere Rechtsetzung leben: Strenge Anwendung existierender Instrumente und Prinzipien in den EU-Institutionen, um die Lasten für KMU weiter zu verringern.
     
  • Beihilferecht: Gewährung von Spielraum für Mittelstandsförderung, insbesondere Vereinfachungen bei sehr geringen Förderbeträgen und Ermöglichung von mittelbaren Förderungen über KMU-Organisationen.
     
  • Verkehrsrecht: Bürokratische Entlastungen und Befreiung von Handwerksbetrieben von der Tachografenpflicht.
     
  • EU-Verbraucherrecht: Einführung dringend notwendiger Vereinfachungen des EU-Verbraucherrechts, insbesondere Reduzierung und Vereinfachung von Informationspflichten für Unternehmer.

3. Die Wettbewerbsfähigkeit von KMU in Europa

Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Sie schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze, versorgen die Bürger mit Produkten und Dienstleistungen vor Ort. Sie sind wesentlicher Teil einer diversifizierten Wertschöpfungskette. Durch ihre kleinbetriebliche Struktur und ihre Heterogenität sind KMU allerdings weniger in Regelsetzungsprozesse eingebunden. In vielen Mitgliedstaaten ist dazu der Organisationsgrad von KMU gering, Selbstverwaltungsstrukturen – wie sie in Deutschland etwa auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene z.B. im Handwerk bestehen – fehlen oftmals ganz. Zu den zentralen Herausforderungen für KMU gehören aktuell an erster Stelle die Fachkräftesicherung, zunehmender bürokratischer Aufwand, der die eigentliche Geschäftstätigkeit behindert, steigender Finanzierungsbedarf und faire Wettbewerbsbedingungen gerade auch auf zunehmend digitalisierten Märkten. Von entscheidender Bedeutung ist daher eine an der betrieblichen Praxis ausgerichtete KMU-Politik, die dem Mittelstand angemessene Aufmerksamkeit widmet, die seiner Leistungsfähigkeit entspricht.
 

 

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  • Fokus KMU: Besondere Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von KMU in allen Phasen der Politikgestaltung ("Vorfahrt für KMU").
     
  • KMU-Definition: Beibehaltung der passfähigen Schwellenwerte der europäischen KMU-Definition.

  • InvestEU: Aufstockung der für KMU reservierten Mittel. Eine längerfristige Finanzierungsmöglichkeit von mindestens 15 Jahren und keine Darlehensobergrenze.
     
  • Bankenregulierung: Anpassung der Liquiditätsquote sowie der Melde- und Offenlegungspflichten für KMU-finanzierende Institute an deren risikoarmes und nichtkomplexes Geschäftsmodell.
     
  • Mehrwertsteuer: Transparente, einfache und EU-weit einheitliche Gestaltung grenzüberschreitender Umsätze.
  • Fairer Datenzugang: Diskriminierungsfreier Zugang zu Daten, die für die Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle wichtig sind.
     
  • Datenschutz: Praxisgerechte Ausgestaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Schaffung von Rechtsklarheit für Unternehmen – besonders KMU.
     
  • Ganzheitliches Digitalisierungsverständnis: Einbeziehung der gesamten Wirtschaft in die europäische Digitalisierungsdebatte und Verständigung auf die Begrifflichkeit "Wirtschaft 4.0".
     
  • Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit: Einbeziehung von Handwerk und Mittelstand in die politische Debatte. Weiterentwicklung von Standards, Schaffung von mehr Sicherheitssensibilität und adressatengerechten Informations- und Unterstützungsangeboten v.a. für KMU. Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten von KMU

4. Ein europäischer Binnenmarkt für Unternehmen

Der europäische Binnenmarkt mit seiner Freizügigkeit für Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital ist das Herzstück der Europäischen Union. Als größter gemeinsamer Wirtschaftsraum der Welt trägt der Binnenmarkt dazu bei, Wettbewerbsnachteile auszugleichen und europäische Standards weltweit als Nenngröße zu verankern. Für Betriebe und Unternehmen öffnet er den Zugang zu anderen Märkten und Wertschöpfungsketten. Allerdings schwächen überzogene Harmonisierungsversuche insbesondere kleine und mittlere Betriebe, weil sie durch ihren vorwiegend lokalen und regionalen Aktionsradius von regionalen und nationalen Besonderheiten geprägt und an ihnen ausgerichtet sind. Um Europas Wettbewerbsfähigkeit auch in Zukunft zu wahren, müssen deshalb erfolgreich bewährte Strukturen in den Mitgliedstaaten gestärkt werden. Dazu gehören hohe Ausbildungsstandards oder die Sicherung von Qualität und Verbraucherschutz als Beitrag zur Nachhaltigkeit. Hier muss im Besonderen das Subsidiaritätsprinzip gelten. Ähnliches gilt auch für die Sozialpolitik. Eine Vergemeinschaftung der sozialen Sicherungssysteme lehnt das Handwerk ab. Gemeinsame große europäische Herausforderungen im wirtschaftlichen Bereich – wie etwa die Digitalisierung, Datenschutz und Datenzugang oder die Energie- und Klimapolitik – sind dagegen Aufgabenfelder, auf denen die EU ihre synergetische Stärke zeigen kann und ihre Leistungsfähigkeit beweisen muss. 
 

 

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  • Bestehende Instrumente nutzen: Vermeidung unnötiger Bürokratie. Stärkerer Fokus auf bessere Umsetzung bestehender Binnenmarktinstrumente und Regelungen.
     
  • Normung: Stärkung von KMU-Normungsorganisationen zur besseren Verfolgung und Mitgestaltung der Normungsprozesse auf europäischer Ebene, nicht zuletzt im Digitalisierungsbereich.
     
  • Breitbandausbau: Flächendeckende Verfügbarkeit schneller Breitbandanschlüsse in ganz Europa – insbesondere im ländlichen Raum – als Voraussetzung für den Digitalen Wandel von KMU.
     
  • Digitalisierung: Schaffung eines einheitlichen Europäischen Binnenmarktes, in dem auch KMU originären Zugang zu für ihre wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbaren Dateninformationen haben.
     
  • Digitale Plattformen: Unterbindung eines Verdrängungs- bzw. Unterbietungswettbewerb zulasten von KMU durch Maßnahmen in Europa zur Regelung des Umgangs mit digitalen Plattformen.
     
  • eGovernment: Fortlaufende Umstellung von Prozessen und Verfahren auf eGovernment und bessere grenzüberschreitende Kommunikation in öffentlichen Verwaltungen.
     
  • Netzneutralität: Anwendung des Grundsatzes der Netzneutralität. Keine "Überholspur nach
    Zahlungsbereitschaft" im Internet.
     
  • Dienstleistungen im Binnenmarkt: Achtung funktionierender Systeme und Strukturen im Rahmen geltenden Rechts für Qualität und Wettbewerb im Binnenmarkt. Stärkerer Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse.
     
  • Warenverkehr im Binnenmarkt: Beachtung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung unter Achtung notwendiger Anforderungen des nationalen Rechts, und von Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
     
  • Personenfreizügigkeit: Anstreben eines Gleichgewichts, das freie Dienstleistungserbringung garantiert und Lohn- und Sozialdumping einschließlich Schwarzarbeit effektiv bekämpft.
     
  • Keine Vergemeinschaftung von Sozialsystemen: Achtung der bestehenden Kompetenzverteilung in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Keine Eingriffe in nationale Sozialversicherungssysteme.
     
  • Altersvorsorge: Stärkung der kapitalgedeckten privaten und betrieblichen Altersvorsorge unter Berücksichtigung der Interessen von KMU bei der betrieblichen Altersvorsorge. Obligatorische Altersvorsorge von Selbständigen bei einem Wahlrecht über den Durchführungsweg. Ergänzend obligatorische Absicherung gegen das Arbeitsunfallrisiko.
     
  • Stärkung der Sozialpartner: Unterstützung des sozialen Dialogs der Sozialpartner auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene und insbesondere in kleinbetrieblich geprägten Branchen.

5. Fachkräftesicherung und berufliche Bildung

Deutschland hat eine leistungsfähige und vielseitige Wirtschaft. Eine entscheidende Grundlage dafür ist die duale Ausbildung, die jungen Menschen Arbeits- und Aufstiegschancen bietet und so gleichzeitig für qualifizierte Fachkräfte sorgt. Auf EU-Ebene gilt es, dieses System, auch unter besonderer Berücksichtigung der Höheren Berufsbildung (Higher VET), zu stärken, gerade auch vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen des demografischen Wandels, einer alternden Erwerbsbevölkerung, fortschreitender Digitalisierung von Leben, Lernen und Arbeiten, sich laufend verkürzender Innovationszyklen, eines wachsenden Kompetenzbedarfes aber auch gesellschaftlicher Herausforderungen und drohender Brüche, etwa zwischen Stadt und Land. 
 

 

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  • Förderung der Jugendbeschäftigung: Nachhaltige Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit durch den EU-weiten Auf- und Ausbau betrieblicher Ausbildungssysteme.
     
  • Meisterqualifikation: Stärkung von Best-Practice-Strukturen für die moderne Wissensgesellschaft zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit.
     
  • Teilhabechancen durch Bildung: Ausbau von Berufsberatung und ausbildungsbegleitender
    Unterstützung, um den Übergang in qualifizierte Beschäftigung zu fördern.
     
  • Attraktivitätssteigerung der Berufsausbildung: Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen mit mehr betrieblichen Praxisphasen.
  • Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung: Stärkung der Höheren Berufsbildung als gleichwertige Alternative zur hochschulischen Tertiärbildung unter besonderer Berücksichtigung der Meisterqualifikation. Förderung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung.
     
  • Grenzüberschreitende Mobilität in der Berufsbildung: Stärkere Ausrichtung des Bildungsprogramms Erasmus+ auf die Bedürfnisse von KMU, u.a. durch schlanke Antragsverfahren und eine vereinfachte Berichterstattung sowie die Ausweitung der Förderung von Auszubildenden auf beruflich Qualifizierte.
     
  • Digitalisierung in Aus- und Weiterbildung: Weiterentwicklung der Bildungsinfrastruktur und Befähigung des Bildungspersonals für den Digitalen Wandel, transnationale Kooperationen und Austausch von Best Practice.

6. Praxisgerechte Klima- und Umweltpolitik

In der zu Ende gehenden Legislaturperiode des Europäischen Parlamentes wurden wesentliche Teile eines europäischen energie- und klimapolitischen Rechtsrahmens überarbeitet. Wichtig für einen europäischen Energiebinnenmarkt ist der zügige Auf- und Ausbau der erforderlichen Infrastruktur. Die Erreichung der Pariser Klimaziele geht absehbar mit erheblichen Veränderungen für Unternehmen und Gesellschaft einher. Bei der Konkretisierung des Fahrplans bis 2050 kommt es darauf an, ausreichend Zeit für die einzelnen Schritte zur Umsetzung zu lassen. Versorgungssicherheit, wettbewerbsfähige Energiepreise und Technologieoffenheit müssen bei der Verteilung der Klimaschutzlasten berücksichtigt werden. Die Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftens ist richtig, muss jedoch bei Regulierungen mit Augenmaß geschehen. Zu beachten ist, dass Lebenszykluskostenberechnungen, Zertifizierungen und Informationspflichten besonders kleine Unternehmen belasten.
 

 

Ein Strommast einer Hochspannungsleitung mit Sonne vor blauem Himmel Schlagwort(e): Stromleitung, Strom, Strommast, Hochspannungsleitung, Energie, Stromerzeugung, Erzeugung, Sonnenenergie, Solarstrom, Himmel, blauer, blauem, Sonne, Solarenergie, Alternativenergie, alternative, Produktion, Stromproduktion, Strommasten, Hochspannungsmasten, Leitung, Hochspannungsmast, Mast, Freileitung, Kabel, Stromkabel, Masten, Elektroversorgung, Überlandleitung, Versorgung, pylon, Hochspannung, Atomkraft, Fernübertragung, Übertragung, Fernleitung, Stromnetz, Infrastruktur, Kraftwerk, Elektrosmog, Wirtschaft, Stromverbrauch, Strombedarf, Stromkosten, Elektrizität, Stromversorgung, Strompreis, elektrische
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  • Nachhaltiges Wirtschaften: Auf die Bedürfnisse und Kapazitäten der Handwerksunternehmen zugeschnittene Instrumente, etwa bei der Förderung der Kreislaufwirtschaft, damit die Innovationskraft von KMU nicht gebremst wird.
     
  • Umweltinformationen: Vermeiden von Wettbewerbsverzerrungen durch zusätzliche Umweltlabels mit hohem bürokratischem Aufwand (Lebenszykluskostenberechnungen, Zertifizierungen und Informationspflichten).
     
  • Steigende Systemkosten: Keine unverhältnismäßige Weitergabe von Infrastrukturkosten an KMU, z.B. für den erforderlichen Ausbau der Recyclingkapazitäten.
     
  • Chemikalienpolitik: Systematische Berücksichtigung der potentiell erheblichen negativen Folgen von neuen Chemikalienregulierungen für das Handwerk.
     
  • Energie- und Klimapolitik: Angemessene Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens auf europäischer Ebene ohne kurzfristige Verschärfungen.
  • Langzeitklimastrategie:Formulierung realistischer Entwicklungspfade mittels EU-Klimastrategie 2050, damit die Umstellung frühzeitig, kosteneffizient sowie chancenorientiert gelingt.
     
  • Ökonomische Instrumente: Anreizsysteme zur weiteren Aktivierung der Innovationskraft von KMU sowie die Direktförderung von Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen.
     
  • Luftqualität: Keine Bestrafung der auf Mobilität angewiesenen Handwerksbetriebe durch lokale Maßnahmen, die nur begrenzt zur Minderung von Emissionen beitragen können.
     
  • Energiewende: Festhalten am ausgewogenen energiepolitischen Dreieck aus Klima- und
    Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit. Stärkung marktwirtschaftlicher
    Steuerungsinstrumente gegenüber regulatorischen Ansätzen.
     
  • Umweltbildung: Stärkung der Umwelt- und Energieberatung als Faktor für nachhaltige Verbesserung der Effizienz und Ressourcenproduktivität.

7. Regionale Wirtschaft

Europa ist vielfältig. Jede Region ist von Spezifika geprägt, die ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und gesellschaftliche Stabilität prägen. Gemeinsame Grundlage für Erfolg sind gut ausgebildete, kreative und leistungsbereite Bürger. Eine Vielzahl von gesunden und starken Handwerksbetrieben aller Berufsgruppen stellt die regionale Wirtschaftsstruktur auf eine breite und damit stabile und weniger strukturell oder konjunkturell anfällige Basis. Aufgabe der Politik ist es – und zwar der Regional-, der National- und der Europapolitik -, diesen Regionen und ihren Bürgern einen Rahmen der Sicherheit und Spielraum für eigene Dynamik zu geben, Infrastruktur als Voraussetzung für selbsttragendes wirtschaftliches Wachstum vorzuhalten und fördernde Impulse für Zukunftsinvestitionen zu setzen. Nicht zuletzt auch, um den sozialen Zusammenhalt in Europa zu bewahren und zu stärken.
 

 

Meister und Unternehmer. Bild: Firma-V / fotolia.com
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  • KMU-Strukturen stärken: Aufbau und Stärkung von KMU sowie regionalen Strukturen zur Unterstützung und Förderung der Unternehmen in den Regionen.
     
  • Ländlicher Raum: Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe – insbesondere im ländlichen Raum.
     
  • Fachkräftesicherung regional: Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Fachkräftesicherung mittels der dualen Ausbildung.
     
  • Breiter Innovationsbegriff: Berücksichtigung der breit angelegten Innovationskraft des Handwerks als Beitrag zur Weiterentwicklung der Regionen.
     
  • Europäische Strukturfonds: Hauptaugenmerk auf der KMU-Förderung in den Regionen (z. B. EFRE) und auf Programme zur Unterstützung von beruflichen Bildungs- und Beratungssystemen.
  • Kofinanzierung: Erhöhung der sehr niedrig angesetzten europäischen Kofinanzierungsraten.
     
  • Auf Bewährtem aufbauen: Stärkung und Ausbau bewährter Strukturen zur Unterstützung und Förderung des Handwerks in den Regionen Europas.
     
  • Subsidiarität: Stärkere Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips in allen Politikbereichen. Orientierung von europäischen Maßnahmen an den Bedürfnissen des Handwerks in den Regionen.
     
  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Förderung von grenzüberschreitenden Unternehmenskooperationen, z. B. im Rahmen makroregionaler Strategien wie die "Alpenraum-/ Donauraumstrategie".
     
  • Best Practice Regionen: Keine Gefährdung von guten lokalen und regionalen Ansätze.

Quelle: "In Vielfalt zusammen. Leitlinien und Forderungen zur Europawahl 2019" | Zentralverband des Deutschen Handwerks

 



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Christian Likos

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