
Archivbeitrag | Newsletter 2011Leitfaden zur Beschäftigung von Praktikanten
Für Arbeitgeber sind Praktika eine lohnenswerte Möglichkeit, Nachwuchskräfte kennenzulernen. So manches Praktikum mündete schon in einen Ausbildungsplatz oder gar in einer Festanstellung.
Praktika zur Fachkräftesicherung
Nicht selten besteht jedoch Unsicherheit über Rahmenbedingungen sowie Rechte und Pflichten der Praktikanten und der Praktikumsanbieter. Hinzu kommt eine teilweise äußerliche Ähnlichkeit des Praktikums mit normalen Arbeitsverhältnissen, die nach der Zielrichtung guter Praktika auch nie ganz zu vermeiden ist.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und weiteren Institutionen einen Leitfaden für Praktikanten und Unternehmen erarbeitet.
Leitfaden beantwortet Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit und Versicherung
Der Leitfaden klärt unter anderem die begriffliche und rechtliche Unterscheidung der Praktikumsarten und hilft bei der Erstellung von Praktikumsverträgen. Unverbindliche Vertragsmuster sind besonders für kleinere Betriebe als Empfehlung hilfreich. Außerdem werden Themen wie Vergütung, Arbeitszeit und Versicherung in den Fokus gerückt.
Der Leitfaden steht unter www.bmas.de zum Herunterladen bereit.