Praktikum
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Archivbeitrag | Newsletter 2011Leitfaden zur Beschäftigung von Praktikanten

Für Arbeitgeber sind Praktika eine lohnenswerte Möglichkeit, Nachwuchskräfte kennenzulernen. So manches Praktikum mündete schon in einen Ausbildungsplatz oder gar in einer Festanstellung.

Praktika zur Fachkräftesicherung

Nicht selten besteht jedoch Unsicherheit über Rahmenbedingungen sowie Rechte und Pflichten der Praktikanten und der Praktikumsanbieter. Hinzu kommt eine teilweise äußerliche Ähnlichkeit des Praktikums mit normalen Arbeitsverhältnissen, die nach der Zielrichtung guter Praktika auch nie ganz zu vermeiden ist.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und weiteren Institutionen einen Leitfaden für Praktikanten und Unternehmen erarbeitet.

Leitfaden beantwortet Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit und Versicherung

Der Leitfaden klärt unter anderem die begriffliche und rechtliche Unterscheidung der Praktikumsarten und hilft bei der Erstellung von Praktikumsverträgen. Unverbindliche Vertragsmuster sind besonders für kleinere Betriebe als Empfehlung hilfreich. Außerdem werden Themen wie Vergütung, Arbeitszeit und Versicherung in den Fokus gerückt.

Der Leitfaden steht unter www.bmas.de zum Herunterladen bereit.

richter-markus-web2023 Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

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04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

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scherf-katja-web2024 Marco Kitzing

Katja Scherf

Justiziarin

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