
Leichte Nutzfahrzeuge werden wieder wie Lkw besteuert
Der Bundestag hat am 17. September 2020 das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (7. KraftStÄndG) verabschiedet. Die gute Nachricht für Handwerker: Leichte Nutzfahrzeuge, die aufgrund des § 18 Absatz 12 KraftStG steuerlich als Pkw eingestuft wurden, werden automatisch wieder als Lkw besteuert.
Die Regelung des § 18 Absatz 12 KraftStG war seit Dezember 2018 durch die Zollbehörden flächendeckend kontrolliert worden. In der Folge bekamen viele Handwerksbetriebe für ihre leichten Nutzfahrzeuge geänderte Kfz-Steuerbescheide mit einer deutlich höheren Kfz-Steuer. Obwohl die Voraussetzungen für die Einstufung als Pkw nicht erfüllt wurden, mussten sich die Betroffenen dagegen in einem umständlichen Rechtsbehelfsverfahren zur Wehr setzen. Die Fahrzeuge mussten beim Zoll vorgeführt werden, um nachzuweisen, dass das Flächenverhältnis des Fahrzeugs eine Besteuerung als Lkw zulässt. Die Handwerksorganisation hat sich nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die die Regelung des § 18 Absaz 12 KraftStG gestrichen wird, da sie in der Umsetzung fehleranfällig war und sowohl für die Betriebe als auch für die Verwaltung zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führte.
Wie geht es weiter?
Der Zoll hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass die aufgrund des § 18 Absatz 12 KraftStG erhöhten Kfz-Steuerbescheide automatisch rückwirkend auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes geändert werden. Ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich. Allerdings wird um etwas Geduld gebeten, da die entsprechende Software voraussichtlich erst im Januar 2021 zur Verfügung stehen wird. Der Zoll wird dann damit beginnen, die Bescheide nach und nach zu ändern.