Lang dauernde Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Leipzig – Existenzgefährdung?
Straßenbaumaßnahmen werden – und das ist gut so – noch einige Jahre das Bild unserer Städte prägen. Dennoch bringen lang dauernde Straßenbaumaßnahmen für anliegende Betriebe zeitweise Beeinträchtigungen mit sich, die bis zur Existenzgefährdung führen können.

Wie können anliegende Betriebe reagieren?
Straßenbaumaßnahmen werden – und das ist gut so – noch einige Jahre das Bild unserer Städte prägen. Dennoch bringen lang dauernde Straßenbaumaßnahmen für anliegende Betriebe zeitweise Beeinträchtigungen mit sich, die bis zur Existenzgefährdung führen können. Bereits seit längerer Zeit bemüht sich die Handwerkskammer zu Leipzig gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer gegenüber der Stadt Leipzig um Lösungen und Maßnahmen, die zumindest partiell die wirtschaftlichen Auswirkungen von lang dauernden Straßenbaumaßnahmen vermindern können.
Im Falle der existentiellen Schädigung des Gewerbes eines Straßenanliegers durch hoheitlich durchgeführte Straßenarbeiten hat der BGH folgende Grundsätze entwickelt: Der Anlieger muss die Behinderungen durch Ausbesserungs- und Verbesserungsarbeiten an der Straße grundsätzlich entschädigungslos dulden. Die Bauträger müssen jedoch bei solchen Arbeiten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und jede überflüssige Verzögerung vermeiden.
Die Verkehrsbehinderungen durch derartige Straßenarbeiten bleiben nur dann in den entschädigungslos hinzunehmenden Grenzen, wenn sie nach Art und Dauer nicht über das hinausgehen, was bei ordnungsgemäßer Planung und Durchführung der Arbeiten mit möglichen und zumutbaren Mitteln sächlicher und persönlicher Art notwendig ist.