
Archivbeitrag | Newsletter 2015Kompaktseminar führt durch den Dschungel des Mindestlohns
Die Wirtschaft ist dem allgemeinen Mindestlohn mitunter schon weit voraus, denn in der Regel liegen die branchenspezifischen Lohnuntergrenzen bereits deutlich über den gesetzlich geforderten 8,50 Euro pro Stunde.
Unsicherheiten trotz Lockerung der Aufzeichnungspflicht
Aber selbst Handwerksunternehmen, die exzellent entlohnen, müssen sich seit Jahresbeginn mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) befassen. Auch die Lockerung der umstrittenen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten hat bei den Unternehmen nur bedingt für Entspannung gesorgt.
Praxistipps zur MiLoG-Umsetzung im Unternehmen
Angesichts von drakonischen Bußgeldern bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht ergeben sich bei der Umsetzung des MiLoG viele Fragen und Unsicherheiten: Welche Zeiten sind zu vergüten? Welche Meldepflichten haben Arbeitgeber? Welche Fallen lauern bei Urlaub und Überstunden? Wie wird kontrolliert? Was geschieht bei Verstößen?
Das Kompaktseminar am 25. August gibt deshalb Orientierung im Mindestlohndschungel. Rechtsanwältin Anja Hoffmann vermittelt einen Überblick der geltenden Regelungen zum Mindestlohn und gibt Praxistipps zur Umsetzung im Unternehmen.
Inhalt
- Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) im Überblick
- Gestaltung der Arbeitsverträge
- Ausnahmen und Übergangsregelungen
- Aufzeichnungspflichten - Nachweis der zu führenden Arbeitszeiten
- Urlaub für geringfügig Beschäftigte
Termin und Ort
25. August 2015 | 8 bis 12.15 Uhr
Handwerkskammer zu Leipzig
Dresdner Straße 11/13 | 04103 Leipzig
Ansprechpartnerin für das Seminar ist Claudia Weigelt.