
Kompaktkurs beleuchtet Pflichten und Haftung von GmbH-Geschäftsführern
Führungskräfte, die einen Posten als Geschäftsführer einer GmbH übernehmen, werden auf diese Herausforderung mit Blick auf rechtliche Basiskenntnisse und auch hinsichtlich der persönlichen Haftungsrisiken oft zu wenig vorbereitet.
Dies ist insbesondere bei GmbH-Geschäftsführern der Fall, die aus dem gewerblich-technischen Bereich in die Managementebene wechseln.
Schwerwiegende Fehlentscheidungen vermeiden
Sie sollten sich aber im Klaren sein, dass sie nicht nur leitende Angestellte sind, die die Geschäfte der GmbH gewissenhaft führen sollen, sondern durch Fehler oder Versäumnisse gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber ihren Gläubigern in die Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit geraten können.
Chefs, die sich mehr Klarheit über ihre Rechtsposition wünschen, werden beim zweiteiligen Kompaktseminar über ihre Befugnisse sowie Handlungspflichten informiert und über ihr persönliches Haftungsrisiko aufgeklärt. Mit diesem Wissen können sich die Führungskräfte vor schwerwiegenden Fehlentscheidungen schützen und sich besser auf den Unternehmenserfolg konzentrieren.
Welche Gesetze sind für die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers relevant?
Rechtsanwältin Isabelle Schunk schließt dabei eventuelle Wissenslücken der Teilnehmer und vermittelt einen Einblick in die Flut von Gesetzen, Vorschriften und Rechtsprechungen, die im Alltagsgeschäft beachtet werden sollten.
Ansprechpartnerin für den Kurs ist Ute Fengler.
Termine und Ort
7. und 9. Oktober | jeweils 17 bis 21 Uhr
Haus des Handwerks
Dresdner Straße 11/13 | 04103 Leipzig
Inhalt
- Die Rechtsstellung des Geschäftsführers der GmbH
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Geschäftsführers (Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte, Festlegung von Vergütungen)
- Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft, Haftung gegenüber den Gesellschaftern und Dritten (Durchgriffshaftung)
- Insolvenzrisiken der GmbH
- Steuern der GmbH (Vergleich mit anderen Rechtsformen, insbesondere GmbH & Co.KG, englische Limited)
- Kapitalaufbringung und Darlehen zur Finanzierung des Stammkapitals der GmbH