Archivbeitrag | Newsletter 2019Kommunikation im Handwerk II: Datenschutz-Tipps für Direktwerbung
Hat ihr Unternehmen im Dezember Weihnachtsgrüße an Kunden und Geschäftspartner versandt? Eine nette Geste, mit der Handwerker bestehende Geschäftskontakte pflegen.
Haben Sie auch gewusst, dass es sich bei dieser Mailingaktion im rechtlichen Sinne um Werbung gehandelt hat? Und dass für derlei persönliche Anschreiben die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berücksichtigt werden müssen? Nein? Dann sind sie nicht allein.
Glücklicherweise ist nicht unbedingt damit zu rechnen, dass deswegen eine Abmahnwelle über das Handwerk schwappt. Dennoch wird hier offenbar, dass das Thema Datenschutz viele Bereiche des Geschäftsalltags berührt und daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte.
Input für DSGVO-konformes Arbeiten
Wer sich näher mit den rechtlichen Vorgaben für Werbemaßnahmen vertraut mache und DSGVO-konform arbeiten möchte, kann einen Blick in die kürzlich veröffentlichte Publikation der Datenschutzkonferenz mit dem monströsen Titel "Orientierungshilfe zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)" riskieren.
Das Dokument, welches unter www.datenschutzkonferenz-online.de zum kostenfreien Download bereitsteht, enthält aufsichtsbehördliche Positionen zu vielen bisher offenen Fragestellungen. Zu nennen sind etwa Vorgaben zum Umfang der Informationspflichten oder zur Umsetzung eines Werbewiderspruchs.
Weitere Informationen
www.datenschutzkonferenz-online.de
Orientierungshilfe zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Datenschutz im Betrieb.
Eine Handreichung für Beschäftigte.
Leitfaden der Stiftung Datenschutz und der Handwerkskammer zu Leipzig