Kommunale Investitionen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise schnell, unbürokratisch und zielgerichtet auf den Weg bringen
10. Februar 2009 | Infolge der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise droht eine konjunkturelle Ausnahmesituation, die ein zielgerichtetes und zügiges Handeln erfordert. Die vom Bund bereitgestellten Investitionsmittel aus dem Konjunkturpaket II leisten einen wichtigen Beitrag, sowohl die öffentliche Infrastruktur zu modernisieren als auch die regionale Wirtschaft gezielt zu unterstützen. Nur so können Arbeitsplätze in der Region gesichert werden.
Besonders den Städten und Gemeinden kommt dabei eine wichtige Rolle als Auftraggeber für die regionale Wirtschaft zu. Um größtmögliche Effekte zu erzielen, müssen die geplanten Mittel jetzt vor allem schnell und unkompliziert den Kommunen bereitgestellt werden. Zu enge und bürokratische Auflagen sind mit der Gefahr verbunden, dass die beabsichtigte Wirkung durch zeitraubende Antragsverfahren viel zu spät eintritt. Pauschalisierte Verfahren zur Mittelzuweisung vom Freistaat Sachsen an die Kommunen und ein einfaches, aber transparentes und gerechtes Vergabeverfahren sind notwendig.
Ferner gilt es, auch finanzschwache Städte und Gemeinden in die Lage zu versetzen, Fördermittel abzurufen. Deshalb müssen sich die Kommunen und die sächsische Landesregierung schnellstmöglich über die Aufteilung der Ko-Finanzierungsmittel einigen. Viele Kommunen wären schlichtweg überfordert, den nach Abzug der Bundesbeteiligung verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 25 Prozent allein beizusteuern. Hierbei sollte der Freistaat Sachsen den Städten und Gemeinden helfend entgegenkommen.
Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer zu Leipzig erwarten, dass die Kommunen nach Verabschiedung der erforderlichen Rechtsgrundlagen ihre Investitionsplanungen für das laufende und kommende Jahr konkretisieren und im Anschluss frühzeitig gegenüber der regionalen Wirtschaft kommunizieren. Nur dann ist die effektive Beteiligung an Ausschreibungen und Vergaben gewährleistet.