Archivbeitrag | Newsletter 2012Know-how für die Werkstattarbeit mit Airbags und Gurtstraffern
Seit Techniken mit Sprengelementen für Airbags und Gurtstraffer im Fahrzeugbereich eingesetzt werden, müssen Kfz-Reparaturbetriebe einschlägiges Fachwissen im Umgang mit diesen Einrichtungen belegen können.
Werkstätten, die mit pyrotechnischen Systemen arbeiten, müssen daher mindestens eine Fachkraft benennen, die über einen eingeschränkten Fachkundenachweis (T1) verfügt. Andernfalls dürfen Airbag- und Gurtstraffereinheiten im eingebauten Zustand nicht gezündet werden.
Systemspezifische Störungen erkennen und beheben
Meister und Gesellen aus dem Kraftfahrzeughandwerk werden am 23. November, von 7 bis 15.30 Uhr, im Lehrgang "Airbag- und Gurtstraffersysteme" zu den beiden Fahrgastsicherheitseinrichtungen geschult. Sie lernen im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer, Steinweg 3, 04451 Borsdorf, Arbeitsweise und Aufbau selbiger kennen und erwerben das Wissen, um systemspezifische Störungen zu erkennen und zu beheben.
Inhalt
- Aufbau und Funktion der Sicherheitssysteme
- Bauteile der Rückhaltesysteme
- Fehler beim Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
- Rechtliche Grundlagen und Sicherheitshinweise für den Umgang mit pyrotechnischen Sicherheitssystemen
- Anzeigepflicht und Ordnungswidrigkeiten
- gesetzliche Bestimmungen unter Beachtung der Umweltverordnung
Ansprechpartner für den Lehrgang ist Uwe Pluta.