
Archivbeitrag | Newsletter 2022Kleine Bauvorlageberechtigung: Mehr Anerkennung für Handwerksmeister
Kleine Bauvorlageberechtigung in Sächsischer Bauordnung verankert
Der Sächsische Landtag hat am 1. Juni 2022 die Neufassung der Sächsischen Bauordnung verabschiedet. Die Bauordnung setzt aus Sicht des Handwerks die richtigen Akzente, wie bundesweit einheitliche Regelungen und Erleichterungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Bauen mit Holz.
Als besonderen Erfolg verbucht das sächsische Handwerk die Einführung der sogenannten "Kleinen Bauvorlageberechtigung". Für die Einführung hatten sich die Interessenvertretungen stark gemacht. So hat beispielsweise der Hauptgeschäftsführer der Handwerksammer zu Leipzig, Volker Lux, die Argumente des Handwerks in einer Sachverständigen-Anhörung im Vorfeld der Novellierung eingebracht.
Planung künftig durch Architekten oder qualifizierte Meisterbetriebe möglich
"Wir freuen uns, dass wir die Abgeordneten von unserer Position überzeugen konnten. Wenn die hochqualifizierten Handwerksmeisterinnen und -meister Baugenehmigungsunterlagen bei einfachen Bauvorhaben jetzt selbstständig erstellen und bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen dürfen, bedeutet dies Entlastung von Bürokratie für die Bauherren sowie schnellere und kostengünstigere Genehmigungsverfahren", so Volker Lux.
"Gewonnen haben alle Akteure: Die Bauherren haben ein Wahlrecht, ob sie für die Planung einen Architekten oder Handwerksmeister beauftragen. Für das Handwerk bedeutet dies auch eine Anerkennung der Wertigkeit des Meisterabschlusses in der Praxis. Die Gleichsetzung mit dem Bachelorabschluss im Qualifikationsrahmen wird damit ein kleines Stück mehr mit Leben erfüllt und die Bauberufe gewinnen an Attraktivität. Die Architekten können sich auf größere, komplexe Bauvorhaben konzentrieren", erläutert Matthias Forßbohm, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig.
Novellierung der Bauordnung in weiteren Punkten
Die "Kleine Bauvorlageberechtigung" stellt aber nur einen Aspekt der Novellierung dar. Der Landtag hat in der Bauordnung auch den 1.000-Meter-Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden besiegelt, Erleichterungen für den Ausbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie der Mobilfunkinfrastruktur festgeschrieben und dem Bauen mit Holz aufgrund der Umweltschonung und Nachhaltigkeit einen größeren Stellenwert beigemessen.
Mehr Informationen
Hinweis: Der amtliche Text der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) steht demnächst unter www.revosax.sachsen.de zum Nachlesen bereit, war zum Redaktionsschluss des Newsletters jedoch noch nicht in der aktuellen Fassung verfügbar.
Bauvorlagenregelung ist in anderen Bundesländern bereits Status quo
Dass sächsische Meisterbetriebe des Bau- und Ausbauhandwerks nun endlich kleinere Bauvorhaben selbst beantragen und umsetzen können, bringt das Fachhandwerk im Freistaat in eine bessere Wettbewerbsposition. In den Landesbauordnungen neun anderer Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt, gibt es ähnliche Reglungen bereits seit Jahren.