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Archivbeitrag | Newsletter 2013KfW-Programme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" - Sachverständige müssen in der Expertenliste stehen

Handwerker sind nicht nur Ansprechpartner, wenn es um die Bauausführung oder die Wohnhaussanierung geht, sondern werden auch oft zur Finanzierung befragt. Um den Kunden verlässlich Auskunft geben zu können, sollten sich Handwerker daher regelmäßig über mögliche Zuschüsse und Kredite und deren Fördervoraussetzungen informieren.

Förderung nur noch über gelistete Experten möglich

Aktuell stehen Neuerungen bei einigen KfW-Förderprogrammen an. Wollen Bauherren beispielsweise eine Förderung für die energetische Fachplanung und Baubegleitung aus dem KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung" in Anspruch nehmen, müssen sie sich seit 1. Juni 2013 Sachverständiger bedienen, die in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) eingetragen sind. Ansonsten ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Voraussichtlich wird diese Regelung ab Februar 2014 auf weitere Zuschuss- und Kreditprogramme der KfW zum energieeffizienten Bauen und Sanieren ausgeweitet. Dann gilt auch hier die verbindliche Anwendung der Expertenliste, um an die Fördergelder zu gelangen.

Die Anträge müssen also künftig von zeichnungsberechtigten Sachverständigen aus der dena-Liste unterschrieben werden. Nach den Sanierungsmaßnahmen müssen die gelisteten Sachverständigen die fachgerechte Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen bestätigen.

Auch Gebäudeenergieberater des Handwerks sind berechtigt, sich in die dena-Expertenliste einzutragen. Sie sollten daher prüfen, ob eine Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste sinnvoll ist.

Planung, Ausführung sowie KfW-Bestätigung aus einer Hand nicht mehr möglich

Fachleute des Handwerks müssen sich künftig nämlich entscheiden müssen, ob sie als Sachverständige oder als Bauausführende tätig werden. Wer als Sachverständiger für ein Sanierungsvorhaben aktiv wird, muss schließlich wirtschaftlich "unabhängig" sein. Neben der Beratung, Planung und Baubegleitung darf für er für das Vorhaben weder in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen, noch Lieferungen oder Leistungen vermitteln.

Das bislang gerade bei Einzelmaßnahmen häufig praktizierte Verfahren, dem Kunden eine Komplettlösung anzubieten und dabei Planung, Ausführung sowie KfW-Bestätigung aus einer Hand anzubieten, ist folglich nicht mehr möglich.

Gebäudeenergieberater des Handwerks können sich bis 31. Dezember 2013 über den Nachweis detaillierter Referenzen in die Liste eintragen. Nach diesem Zeitpunkt ist die Listung nur noch nach einer Fortbildung mit 120 Unterrichtseinheiten möglich. Die Liste ist unter unter www.energie-effizienz-experten.de erreichbar.

Die betroffenen KfW-Programme im Überblick:

  • Programm-Nr. 151/152 Energieeffizient Sanieren – Kredit:
    Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen
  • Programm-Nr. 153 Energieeffizient Bauen:
    Für Bau oder Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienzhauses
  • Programm-Nr. 430 Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss:
    Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen
  • Programm-Nr. 431 Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung:
    Zuschüsse für die energetische Fachplanung und Baubegleitung

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Umwelt- und Transferzentrums gern zur Verfügung.

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Sven Börjesson

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