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Archivbeitrag | Newsletter 2014KfW erlaubt Gebäudeenergieberater des Handwerks

Anfang des Jahres wurde eine Einigung in Hinblick auf die veränderten Arbeitsbedingungen für Gebäudeenergieberater des Handwerks erzielt. Die von der KfW im letzten Jahr eingeführte Pflicht zur Fokussierung wurde aufgehoben, sodass Sachverständigen-Leistungen und Bauausführung gleichermaßen erbracht werden dürfen. Die Voraussetzung ist der Eintrag in die Energie-Effizienzliste nach erfolgreich abgeschlossener Fortbildung.

Gute Nachrichten für Gebäudeenergieberater des Handwerks: Seit Anfang 2014 dürfen sie wieder KfW geförderte Einzelmaßnahmen erbringen und die notwendigen Bescheinigungen für die KfW-Förderung ausstellen. Dies hatte die KfW im Frühjahr letzen Jahres geändert und die Gebäudeenergieberater des Handwerks damit deutlich benachteiligt. Denn während sie zuvor noch ihre Leistungen im Komplettpaket anbieten konnten, mussten sie sich auf eine Leistung beschränken. So durften sie nur als Sachverständiger oder Bauausführender arbeiten, nicht jedoch beide Leistungen anbieten. Dies hatte zur Folge, dass die Kunden zwei Experten beauftragen mussten. Infolge dessen sank der Steuervorteil, weil das gesamte Verfahren aufwändiger und teurer wurde.

Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste prüfen

Dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) ist es zu verdanken, dass seit Anfang 2014 mit der KfW eine Neuregelung erwirkt wurde. So sind Gebäudeenergieberater des Handwerks ab Juni 2014 verpflichtet, sich in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eintragen zu lassen. "Alle Gebäudeenergieberater des Handwerks, die auch in Zukunft mit dem KfW-Programm arbeiten wollen, sollten jetzt eine Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste prüfen", rät der ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste ist für ausgebildete BAFA-Vor-Ort-Berater nach einer erfolgreich abgelegten Fortbildung mit 16 Unterrichtseinheiten insgesamt noch bis zum 30. September 2014 möglich. Auch die Gebäudeenergieberater des Handwerks mit einer Weiterbildung vor 2011 müssen diesen Weg beschreiten. Erst danach abgeschlossene Prüfungen berechtigen zur Eintragung ohne weitere Fortbildung.

Unternehmen, die sich für einen Kurs zum Gebäudeenergieberater interessieren, wenden sich an das Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig. Das nächste Auffrischungsseminar für Gebäudeenergieberater startet am 17. Juni. Der Ansprechpartner ist Sven Börjesson, Telefon 034383 612-24.

Weitere Informationen gibt es unter www.energie-effizienz-experten.de.

Marco Kitzing

Sven Börjesson

Berater für Innovation und Technologie (BIT)

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-368

Fax 0341 2188-25368

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