Italien – Punkteführerschein für Baustellen Pflicht

Seit 1. Oktober 2024 sind in Italien Unternehmen und Selbstständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen tätig sind, verpflichtet, einen sogenannten Punkteführerschein für Baustellen zu besitzen.

Seit 1. Oktober sind in Italien Unternehmen und Selbstständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen tätig sind, verpflichtet, einen von der italienischen Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde (INL) ausgestellten sogenannten Punkteführerschein für Baustellen zu besitzen.

Als temporäre oder mobile Baustellen gelten sämtliche Bau- und Tiefbauarbeiten inklusive Wartungs-, Reparatur-, Sanierungs-, Umbau- oder Ausstattungsarbeiten, der Abbruch von Bauwerken einschließlich der tragenden Teile von Stromleitungen und der tragenden Teile elektrischer Anlagen. Auch Erdarbeiten sowie die Montage und Demontage von Fertigteilen zählen dazu.

Ausländischen Unternehmen, die ihre Tätigkeit auf italienischen Baustellen ausüben, sind ebenfalls zur Erlangung des Punkteführerscheins oder alternativ zur Vorlage gleichwertiger Dokumente verpflichtet. Hierzu muss über das vorgesehene Onlineportal eine Eigenerklärung über den Besitz eines gleichwertigen Dokuments aus dem EU-Herkunftsland vorgelegt werden. Sollte kein solches Dokument vorliegen, sind auch ausländische Unternehmen zur Erlangung des Punkteführerscheins in Italien verpflichtet.

Das Portal für in Italien ansässige Unternehmen ist bereits online. Bis zum 31. Oktober 2024 können alle Unternehmen (also auch ausländische) den Antrag auch per E-Mail stellen, allerdings nur per italienischer zertifizierter E-Mail-Adresse.

Der Bauherr ist verpflichtet, den Baustellenführerschein der ausführenden Firmen sowie deren Subunternehmen zu überprüfen. Die Nichteinhaltung wird mit einer Verwaltungsstrafe geahndet.

Weitere Informationen und Unterstützung bietet die Auslandshandelskammer (AHK) Italien an. 

Kontakt

Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

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Fax 0341 2188-25304

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