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Archivbeitrag | Newsletter 2011Insolvenzgeldumlage für 2012 festgelegt

Nach einer Nullrunde in 2011 müssen Arbeitgeber im kommenden Jahr wieder die Insolvenzgeldumlage zahlen. Dies teilt die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (www.haufe.de/steuern) mit.

Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2012 beschlossen. Der Bundesrat muss die Verordnung noch beschließen. Es ist aber nicht mit einem Veto zu rechnen.

Umlage beträgt nächstes Jahr 0,04 Prozent

Die Umlage soll im kommenden Jahr 0,04 Prozent des Arbeitsentgelts betragen. Sie wird von den Arbeitgebern finanziert und mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen entrichtet. Aus der Umlage wird das Insolvenzgeld finanziert. Arbeitnehmer haben Anspruch auf dieses Insolvenzgeld, wenn sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers für die vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben.

Die Umlagepflicht entfällt auf das Arbeitsentgelt, von dem auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind. Bei Beschäftigten, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist das Entgelt relevant, von dem im Fall der Rentenversicherungspflicht die Beiträge zu berechnen wären.

Der Umlagesatz wird nach der voraussichtlichen Entwicklung der Insolvenzen für das folgende Kalenderjahr bemessen. Die Einnahmen sollen ausreichen, um die voraussichtlichen Aufwendungen laut der Prognose zu decken. Weil die Unternehmen im Jahr 2010 deutlich zu viel Insolvenzgeldumlage gezahlt hatten, musste 2011 keine Umlage gezahlt werden.