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Archivbeitrag | Newsletter 2010Insolvenzgeld: Umlage soll sinken

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011 vorgelegt. Sollte der Entwurf so umgesetzt werden, fällt für das nächste Jahr keine Insolvenzgeldumlage an. Nachdem der Umlagesatz in diesem Jahr 0,41 Prozent betrug, ist für 2011 eine Absenkung auf 0 Prozent vorgesehen.

 

Ausgaben 2011 können aus Rücklage gedeckt werden

Hintergrund ist, dass das Ministerium bei der Festlegung des Insolvenzumlagesatzes für 2010 krisenbedingt von einem höheren Insolvenzgeschehen ausging, wie tatsächlich eintrat. So entstand ein Überschuss in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Die Ausgaben 2011 können durch diese Rücklage gedeckt werden.

Ausgleich für hohe Belastung 2010

Vor dem Hintergrund der sehr hohen Umlage 2010 stellt die Reduzierung des Satzes auf 0 Prozent für das nächste Jahr jedoch nur bedingt eine Entlastung für die Unternehmen dar. Vielmehr kann die Nullrunde als teilweiser Ausgleich für die sehr hohe Belastung in diesem Jahr bewertet werden.

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