Innungen

Die Innungen bilden den Zusammenschluss selbstständiger Handwerker der einzelnen Handwerksberufe. Durch die Innungen werden vor allem die berufsspezifischen Belange vertreten und gemeinsame gewerblichen Interessen der Innungs-Mitglieder gefördert.

Tischler, Zimmerer, Holz, Lineal. Bild: Amparo Garcia / stock.adobe.com
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Die Innungen bilden den Zusammenschluss selbstständiger Handwerker der einzelnen Handwerksberufe. Durch die Innungen werden vor allem die berufsspezifischen Belange vertreten und gemeinsame gewerblichen Interessen der Innungs-Mitglieder gefördert. Auch bei der Lehrlingsausbildung wirken die Innungen mit, sie halten Kontakt zu den Berufsschulen und führen außerdem Weiterbildungsveranstaltungen für Meister und Gesellen durch.

Innungen sind darüber hinaus für fachliche Fragen zuständig, informieren über Gesetze, technische Veränderungen und neue Werkstoffe, beraten Mitglieder in Rechtsangelegenheiten im Rahmen ihrer Zuständigkeit und vertreten sie vor Arbeits- und Sozialgerichten. Dem Kunden stehen im Falle einer Meinungsverschiedenheit zum Beispiel über Leistungen oder Preise bei vielen Innungen Schlichtungsstellen zur Verfügung, die gegenüber dem ausführenden Betrieb vermitteln.

Die Innung wird für einen bestimmten Bezirk, in der Regel für einen Landkreis beziehungsweise eine kreisfreie Stadt errichtet und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitgliedschaft bei einer Innung ist freiwillig.
 

Die Landesinnungsverbände und Landesinnungen

Die Innungen als traditionsreiche Basisorganisation des Handwerks auf regionaler Ebene schließen sich in der Regel landesweit zu einem Landesinnungs- oder Fachverband zusammen. Als Landesinnungsverbände sind sie die Zusammenschlüsse von Innungen des gleichen Handwerks oder sich fachlich beziehungsweise wirtschaftlich nahe stehender Gewerke im Freistaat Sachsen. Als freiwilliger Zusammenschluss vertreten sie die spezifischen Interessen eines Handwerkszweigs oder Handwerksberufs. Außerdem informieren sie über die Produkte und Dienstleistungen der einzelnen Branchen.

Die in Sachsen ansässigen Landesinnungen, Landesinnungs- und Fachverbände sind zu einem Großteil Mitglied im Sächsischen Handwerkstag und bilden – mit den Handwerkskammern – die zweite große Säule der Spitzenorganisation des sächsischen Handwerks. Gemeinsames Anliegen aller Innungsverbände ist es, der Bedeutung der berufsständischen Seite des Handwerks im Freistaat Sachsen mehr Nachdruck zu verleihen.

Teilweise sind die Verbände des sächsischen Handwerk noch im Gesamtverband des Sächsischen Handwerks, einem eingetragenen Verein mit Sitz in Dresden, organisiert. Diese Arbeitgeberorganisation verfolgt vor allem das Ziel, die gemeinsamen fachlichen, wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen und kulturellen Interessen der ihm angehörenden Mitglieder zu vertreten
 

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Kontakt

Marco Kitzing

Berit Hennig

Beraterin Messen / Öffentliche Aufträge / Rechtsaufsicht

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-305

Fax 0341 2188-25305

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