Medieninformation vom 31. Januar 2000In BAföG-Diskussion das Handwerk nicht vergessen
Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Diskussion um die Besserstellung der Studenten durch eine Neuregelung des BAföG hat die Handwerkskammer zu Leipzig die Frage aufgeworfen, wie angehende Handwerksmeister, die Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz erhalten, künftig gefördert werden sollen.
Handwerkskammer fordert verbesserte Konditionen für angehende Meister
31. Januar 2000 | Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Diskussion um die Besserstellung der Studenten durch eine Neuregelung des BAföG hat die Handwerkskammer zu Leipzig die Frage aufgeworfen, wie angehende Handwerksmeister, die Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) erhalten, künftig gefördert werden sollen.
»Das Meister-BAföG wurde eingeführt, um eine Gleichstellung von angehenden Meistern mit den Studenten zu erreichen. Es steht damit die Frage, wie die Bedingungen für die zukünftigen Meister als potenzielle Betriebsinhaber und Führungskräfte im Mittelstand fortgeschrieben werden«, so Handwerkskammerpräsident Joachim Dirschka.
Über das Meister-BAföG können sowohl Unterstützungen zum Lebensunterhalt als auch Sachleistungen gefördert werden. Ein alleinstehender Lediger kann eine monatliche Unterstützung für den Lebensunterhalt in Höhe von maximal 1.085 DM in Abhängigkeit von den persönlichen Lebensverhältnissen erhalten. »Das durchschnittliche Alter der Absolventen unserer Meisterschule liegt bei 30 Jahren und damit über dem Niveau der Studenten, so dass zahlreiche Meisterschüler bei Vollzeitausbildungen finanziell einige Einschränkungen hinnehmen müssen«, so Joachim Dirschka.