
Archivbeitrag | Newsletter 2015Im Einsatz für die Schönheit: Kosmetik arbeitet künftig meisterlich
Das Kosmetikergewerbe ist zulassungsfrei. Wer sich jedoch positiv von der Konkurrenz abheben möchte und vom Vertrauen zu profitieren will, das Kunden Meisterbetrieben entgegenbringen, kann nun auch in diesem Beruf den Meistertitel erwerben.
Zum 1. Juli 2015 tritt erstmalig eine Meisterprüfungsverordnung für dieses handwerksähnliche Gewerbe in Kraft.
Bundeseinheitlicher Fortbildungsstandard und Qualitätssiegel für Kunden
Zwölf Jahre nach der Etablierung eines eigenständigen dualen Ausbildungsberufs für Kosmetiker im Jahre 2003, in dem gegenwärtig rund 500 junge Menschen eine qualifizierte Ausbildung erhalten, war die Entwicklung einer Meisterprüfungsverordnung ein weiterer, konsequenter berufsbildungspolitischer Schritt. Nun gibt es einen bundeseinheitlichen Fortbildungsstandard, der für Kunden ein verlässliches Qualitätssiegel darstellt.
Rüstzeug für die erfolgreiche Gründung und Leitung von Kosmetikbetrieben
Die Meisterprüfungsverordnung orientiert sich an dem breiten und kundenorientierten Dienstleistungsspektrum der Kosmetikbetriebe, das von der Entwicklung individueller Behandlungs- und Pflegekonzepte, über die kosmetische Hand- und Fußpflege bis hin zu apparativen kosmetischen Behandlungen reicht. Neben der vertiefenden Vermittlung fachlicher Kompetenzen liefert die Meisterausbildung aber auch das notwendige kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Rüstzeug für die erfolgreiche Gründung und Leitung von Kosmetikbetrieben.