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Archivbeitrag | Newsletter 2013Höhere KfW-Fördergelder für energetische Sanierungen

Handwerker der Bau- und Ausbaugewerke sollten ihre Kunden regelmäßig auf Fördermittel hinweisen, die sie für bestimmte Vorhaben in Anspruch nehmen können. Besonders der Bereich des energieeffizienten Bauens und Sanierens wird gefördert.

Für Hausbesitzer, die ihr Eigenheim energetisch auf den neuesten Stand bringen möchten, stellt der Bund seit Jahresbeginn zusätzliche Fördermittel von jährlich 300 Millionen Euro bereit. Bisher verfügte das entsprechende Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" der staatlichen KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau über einen jährlichen Förderetat von 1,5 Milliarden Euro, der damit aufgestockt wird.

Kunden auf Fördermittel hinweisen

Der finanzielle Anreiz erhöhter Investitionszuschüsse soll Immobilieneigner in dem Vorhaben bestärken, Maßnahmen wie die Erneuerung von Fensten, die Verbesserung der Wärmedämmung und Austausch der Heizung durchzuführen. Davon dürfte auch das Handwerk profitieren.

Wer in den Genuss der Förderung kommen will, sollte jedoch einige wichtige Details beachten, rät Michael Herma, Geschäftsführer der VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. Beispielweise müssen Fördermittel der KfW vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.

Maximal 18.750 Euro Zuschuss

Ein Antrag auf die verbesserten Zuschüsse kann ab sofort direkt bei der KfW-Bank gestellt werden. Einzelmaßnahmen werden mit zehn Prozent der Investitionskosten subventioniert, wobei die maximale Förderhöhe bei 5.000 Euro liegt. Bei Sanierungen, die Immobilien auf den Stand eines KfW-Effizienzhauses bringen, profitieren Eigentümer von noch höheren Fördergeldern: Für ein Effizienzhaus 55 werden 25 Prozent der förderfähigen Kosten ausgeschüttet (maximal 15.000 Euro), für ein Effizienzhaus 70 erhalten Hauseigner einen Anteil von 25 Prozent (maximal 18.750 Euro).

Förderinformationen online verfügbar

Eine neue Voraussetzung gibt es aber für die KfW-Förderung. Ab 1. März 2013 muss ein unabhängiger, externer Sachverständiger vor und nach der Modernisierungsmaßnahme als Gutachter beauftragt werden.

Mehr Informationen zum Förderprogramm gibt es auf der Internetseite der KfW unter https://energiesparen.kfw.de.