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Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay: Änderungen bei der Leiharbeit ab April

Archivbeitrag | Newsletter 2017

Manchmal ist der Einsatz von fremdem Personal in Handwerksbetrieben schwer vermeidbar - etwa wenn Auftragsspitzen bewältigt werden müssen. Unternehmer, die dann Personal von einer Zeitarbeitsfirma ausleihen, sollten einige Änderungen kennen, die vom 1. April an für Höchstüberlassungsdauer, Bezahlung und Beschäftigung gelten. Dann tritt das Gesetz zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. Verstöße können teuer werden.
 

18 Monate Höchstüberlassungsdauer

Die Höchstüberlassungsdauer bei der Leiharbeit beträgt künftig 18 Monate. Die bisherige Rechtslage nannte hier nur den Begriff "vorübergehend", der aufgrund des Auslegungsspielraums mitunter für Streit sorgte. Mittels tarifvertraglicher Regelungen kann die Höchstüberlassungsdauer auf maximal 24 Monate verlängert werden.

Unternehmer haben nach Ablauf dieser Zeit entweder die Möglichkeit, den Leiharbeitnehmer fest im Betrieb anzustellen. Andernfalls kann der betroffene Leiharbeitnehmer nicht länger ausgeliehen werden.
 

Gleiche Bezahlung wie Stammbelegschaft

Eigentlich haben Leiharbeitnehmer bereits Anspruch auf gleiche Bezahlung und Gleichbehandlung wie vergleichbare Stammkräfte des Unternehmens, jedoch konnte durch tarifvertragliche Regelungen auch hier von dieser Regelung abgewichen werden. Ab April müssen Leiharbeitnehmer nun das gleiche Arbeitsentgelt wie die Stammbelegschaft erhalten.

Jedoch ist auch bei der "Equal-Pay-Neuerung" eine Abweichung durch Tarifverträge möglich. Doch auch diese gewähren nur einen Aufschub. Die Gehälter von Leiharbeitnehmern müssen per Branchenzusatztarifvertrag stufenweise so erhöht werden, sodass sie nach 15 Monaten das gleiche Gehalt wie andere Beschäftigte mit vergleichbarer Tätigkeit erhalten.
 

Unternehmer müssen Leiharbeit offenlegen

Die Überlassung von Arbeitnehmern muss in Verträgen außerdem ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Handwerksbetriebe, die gegen die Offenlegungspflicht verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit.



scherf-katja-web2024 Marco Kitzing

Katja Scherf

Justiziarin

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