Handwerkskammer in Bielsko-Biala/Polen
Die Handwerkskammer in Bielsko-Biała vertritt die wirtschaftlichen Interessen der 2.600 Betriebe des Regierungsbezirks. Nach dem Gesetz über das Handwerk vom 22. März 1989 sind Handwerker natürliche Personen oder Personengesellschaften (GbR).

Beskidzka Izba Rzemiosła i Przedsiębiorczości in Bielsko-Biała
Die Handwerkskammer in Bielsko-Biała vertritt die wirtschaftlichen Interessen der 2.600 Betriebe des Regierungsbezirks. Nach dem Gesetz über das Handwerk vom 22. März 1989 sind Handwerker natürliche Personen oder Personengesellschaften (GbR).
Handwerk wird definiert als die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit durch einen Handwerker, mit Einsatz eigener Arbeit, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, und mit höchstens 15 Beschäftigten. Welche Tätigkeiten dem Handwerk zuzuordnen sind, ergibt sich aus den Prüfungsvorschriften für Gesellen- und Meisterprüfungen (103 Berufe).
Ein gesondertes Handwerksregister wird in Polen nicht geführt. Es finden die allgemeinen Vorschriften Anwendung. Handwerkskammern, Handwerks- und Kleingewerbekammern sind Selbstverwaltungsorganisationen und erfassen Innungen, Handwerkskooperativen, Handwerker, die nicht in Innungsmitglieder sind, und andere Organisationen, die die wirtschaftliche Entwicklung des Handwerks unterstützen.
Für die Handwerker und die Handwerksunternehmen ist die Mitgliedschaft in den Handwerkkammern freiwillig. Die Kammern finanzieren sich durch Mitgliedsbeiträge. Die Hauptaufgaben der regionalen Kammern sind die Repräsentation und Interessenvertretung ihrer Mitglieder, Beratungsdienstleistungen sowie Durchführung von Meister- und Facharbeiterprüfungen.
Insgesamt gibt es in Polen etwa 500.000 Handwerksbetriebe von denen etwa 40 Prozent in gewerkeübergreifenden Innungen organisiert sind. Soweit keine Mitgliedschaft bei einer Handwerkskammer besteht, ist die Mitgliedschaft in einer Innung obligatorisch.