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Handwerkskammer zu Leipzig

Handwerkskammer: Energiewende neu justieren

Energetische Gebäudesanierung in den Fokus rücken

22. Januar 2014 | Die Handwerkskammer zu Leipzig sieht dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die Energiewende. Die Stromkosten für die Handwerksbetriebe dürfen nicht weiter steigen. Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung gehört auf die Tagesordnung.
 

Verbraucher und KMU schultern Kosten der Energiewende

"Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass die privaten Verbraucher und die kleinen und mittelständischen Unternehmen die Kosten der Energiewende quasi allein schultern", skizziert Handwerkskammerpräsident Ralf Scheler. Der Anteil der Steuern und Abgaben am Strompreis hat inzwischen die 50 Prozentmarke überschritten. Grund dafür: der Anstieg der EEG-Umlage und die Ausnahmeregeln für Großunternehmen. Scheler fordert daher, die Ausnahmen auf jene Unternehmen zu begrenzen, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen.
 

Riesiges Einsparpotenzial im Gebäudesektor

Verärgerung herrscht im Handwerk vor allem auf Grund des Stillstands bei der energetischen Gebäudesanierung. Die Handwerkskammer zu Leipzig fordert von der Bundesregierung und den Ländern, die energetische Gebäudesanierung in den Fokus zu rücken. Immerhin bietet der Gebäudebereich mit einem Anteil von 40 Prozent am Energieverbrauch in Deutschland ein riesiges Einsparpotenzial. Umso unverständlicher ist, dass hier seit Jahren Stagnation herrscht.
 

Zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse und steuerliche Anreizen nötig

Aus Sicht des Handwerks lassen sich die ambitionierten Energiesparziele im Gebäudebereich nur mit einem Dreiklang aus zinsgünstigen Darlehen, Zuschüssen und steuerlichen Anreizen realisieren, da nur so für die unterschiedlichen Investorengruppen individuelle und passgenaue Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen realisierbar werden.

"Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung muss dringend wieder auf die politische Agenda gesetzt werden. Um Investoren Verlässlichkeit bei der Planung zu geben, muss zudem die Mittelausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms dauerhaft verstetigt werden", macht Scheler klar.

Pressemitteilung vom 22. Januar 2014

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Dr. Andrea Wolter

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