
Handwerker können Energieausweise ausstellen
Fortbildung zum Gebäudeenergieberater beginnt im September
27. Juli 2007 | Gebäudeenergieausweise werden ab 1. Juni 2008 für alle Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Der Energieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise auf kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.
Alle Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Handwerker sowie Schornsteinfeger, die über eine Fortbildung im energiesparenden Bauen verfügen, dürfen Gebäudeenergieausweise nach der novellierten Energiesparverordnung ausstellen.
Das Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig bietet die Fortbildung zum "Gebäudeenergieberater im Handwerk" an. Sie ist als Voraussetzung zur Ausstellung des Energieausweises anerkannt. Rund 200 Handwerker aus dem Regierungsbezirk Leipzig haben diesen staatlich anerkannten Abschluss bereits erworben.
Der nächste berufsbegleitende Studiengang startet am 19. September 2007. Ansprechpartner ist Sven Börjesson, Telefon 034383 612-24. Mehr Informationen m Internet unter www.hwk-leipzig.de/kurse.