
Handwerker beraten zur Energieausweispflicht
30. Juni 2008 | Ab dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis auch im Gebäudebestand Pflicht. Jeder Eigentümer, der sein Gebäude verkaufen, verpachten oder verleasen will, muss dann dem potenziellen Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorlegen können. Betroffen sind zunächst Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind. Für jüngere Wohngebäude greift die Regelung ab dem 1. Januar 2009.
Mit den Gebäudeenergieberatern des Handwerks stehen zudem qualifizierte und kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Sie können alle Fragen rund um die Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung beantworten und die Energieausweise ausstellen.
Die Energieberater unterstützen ihre Kunden auch dabei, energetische Schwachstellen zu erkennen und Modernisierungen vorzubereiten und durchzuführen. Gebäudeenergieberater aus der Region Leipzig können über die Öko-Datenbank der Handwerkskammer zu Leipzig leicht gefunden werden.
Zu den Themen Energieausweis und Energieeinsparung informieren die Mitarbeiter des Umwelt- und Transferzentrums der Handwerkskammer unter Telefon 034383 612-0.