
Handwerk wird zur Melkkuh der Nation
Jetzt soll auch die Stromsteuer für viele Betriebe erhöht werden
1. September 2010 | Das Bundeskabinett hat heute (1. September 2010) das Haushaltsbegleitgesetz 2011 beschlossen. Vorgesehen ist unter anderem den sogenannten Sockelbetrag bei der Stromsteuer zu verfünffachen. Diese Maßnahme würde für viele Handwerksbetriebe zu erheblichen Mehrbelastungen führen.
Dem Handwerk wird in die Tasche gegriffen
"Langsam kommen wir uns vor wie die Melkkühe der Nation. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht eine neue Sau durchs Dorf getrieben wird: Grundsteuer, City-Maut, Zusatzbeiträge für die Krankenkassen und jetzt die Erhöhung der Stromsteuer: immer wieder wird dem Handwerk in die Tasche gegriffen", kommentiert der Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig Joachim Dirschka.
Der Sockelbetrag bei der Stromsteuer wurde im Zuge der Ökosteuer als Ausgleich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes eingeführt. Betriebe, die diesen Betrag (entspricht einem Verbrauch von 25.000 Kilowattstunden) überschreiten, können für die übersteigende Strommenge einen ermäßigten Stromsteuersatz in Höhe von 60 Prozent des regulären Satzes beantragen. Die Regelung war als Ausgleich für das zu schwache Absinken der Rentenversicherungsbeiträge gedacht und sollte die kleinen Unternehmen entlasten.
Bäcker, Fleischer, Metallbauer, Tischler benachteiligt
Wird der Sockelbetrag verfünffacht, bleiben alle Betriebe, die nicht über einen Stromverbrauch von circa 120.000 Kilowattstunden liegen, von der Vergünstigung ausgeschlossen. Das betrifft Bäcker, Fleischer, Metallbauer, Tischler: allgemein alle Betriebe, die maschinell produzieren und eine relativ hohen Stromverbrauch aufweisen. Unabhängig von der Stromsteuer zahlen Leipzigs Unternehmen schon heute die höchsten Strompreise, wie eine Erhebung des Portals check24.de unlängst ergab.