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Handwerk lehnt Mindestbeitragssatz für Krankenkassen ab

Effizienz der Kassen prüfen statt Unternehmer belasten

29. März 2001 | Der vom Bundesgesundheitsministerium geplante Mindestsatz für gesetzliche Krankenkassen stößt beim Handwerk auf Unverständnis und Ablehnung. Nach gestern bekannt gegebenen Plänen der Bundesregierung müssen etwa 3,5 Millionen Versicherte in Deutschland vom kommenden Jahr an mit höheren Beitragssätzen rechnen.

"Das bedeutet für 3,5 Millionen Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber erneut eine Mehrbelastung", betont der Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig, Joachim Dirschka. Statt erneut Versicherte und Unternehmer zu belasten, sollte zuerst nach Einsparmöglichkeiten bei den Kassen gesucht werden, schlägt Dirschka vor. Man solle zuerst untersuchen, wie effizient die über 400 gesetzlichen Kassen in Deutschland arbeiten und daraus neue Einsparkonzepte ableiten. Das trage zusätzlich zu einem vernünftigen Wettbewerb bei, den die Gesundheitsministerin selbst vor kurzem noch angemahnt hatte.

Der Handwerkskammerpräsident weist auf die Möglichkeit von Kooperationen oder Fusionen hin, die auch für gesetzliche Kassen bestehe, um Kosten zu senken. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt will die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, einen Mindestbeitragssatz von 12,5 Prozent des Bruttolohns zu erheben. Derzeit zahlen knapp fünf Prozent der rund 71 Millionen Versicherten bei gesetzlichen Krankenkassen einen niedrigeren Beitragssatz. Sollten die Kassen keine freiwillige Vereinbarung erreichen, solle der Mindestbeitrag gesetzlich festgeschrieben werden, so Schmidt. Die Regelung ist Teil der Reform des Finanzausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen.

Pressemitteilung vom 29. März 2001

Marco Kitzing

Anett Fritzsche

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