
Handwerk läuft Sturm gegen schlechtere Abschreibungsbedingungen
Dirschka: Das ist der Weg in die technologische Steinzeit!
11. Oktober 1999 | Die angekündigte Neufassung der Abschreibungsbedingungen für Anlagegüter durch das Bundesfinanzministerium hat im Handwerk für große Unruhe gesorgt. Der Entwurf der AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) sieht eine deutliche Verlängerung der steuerlichen Abschreibungszeiträume vor, die sich negativ auf die technische Ausstattung der Unternehmen auswirkt. Die Handwerkskammer zu Leipzig hat in ihrer Stellungnahme zu diesem Entwurf auf die verheerenden Wirkungen für die Betriebe hingewiesen und sich gegen die Inkraftsetzung dieser Regelung ausgesprochen.
Konnte bislang ein PC über einen Zeitraum von vier Jahren abgeschrieben werden, so beträgt der Zeitraum künftig sechs Jahre. Die Nutzungsdauer für ein Handy ist künftig fünf statt bislang vier Jahre. Eine Drehbank muss zukünftig über 20 Jahre abgeschrieben werden statt wie bisher über zehn Jahre.
"Diese geplanten Änderungen werden zu einer erheblichen Verschlechterung der betrieblichen Substanz und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen führen", so Joachim Dirschka, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig und Vorsitzender des Hauptausschusses Steuern und Finanzen beim Zentralverband des Deutschen Handwerks. "Wie wollen wir die Unternehmen zur Anwendung des elektronischen Geschäftsverkehrs motivieren, wenn ein PC über einen Zeitraum von sechs Jahren abzuschreiben ist? Ein sechs Jahre alter PC kann aus meiner Sicht im Betrieb nur noch als Blumenbank verwendet werden", so der Kammerpräsident weiter.
Die Handwerkskammer zu Leipzig wird die aktuelle Entwicklung genau verfolgen und vor Jahresende bei Verabschiedung dieser Richtlinie eine Empfehlung für das Investitionsverhalten der Betriebe geben.