
Archivbeitrag | Newsletter 2020Handwerk fordert Korrekturen bei Bonpflicht
Im Kampf gegen Steuerhinterziehung mit "Mogelkassen" hat der Gesetzgeber zum Jahreswechsel - trotz einiger Kritik - verschiedene Neuerungen beim "Kassengesetz" auf den Weg gebracht. Neben der technischen Aufrüstung der Kassensysteme mit manipulationssicheren Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) muss bei jeder Transaktion ein Beleg ausgegeben werden.
Kopfschütteln bei Kunden und Unternehmern
Während die TSE-Nachrüstung aufgrund mangelnder Verfügbarkeit technischer Lösungen bis September 2020 verschoben wurde, sorgt die Flut an Kassenbons bei Kunden und Unternehmern für Kopfschütteln. Schließlich müssen unter anderem Bäcker jeden Centbetrag quittieren.
Die kreativen Kritiker machen ihrem Ärger unter anderem mit Bildern von Kassenzetteln an Wäscheleinen oder als Papierberge in Schaufenstern auf den Bonpflicht-Irrsinn aufmerksam.
Druck auf den Gesetzgeber wächst
Der Druck auf den Gesetzgeber wächst, an den Details des Gesetzes und der Auslegungspraxis nachzubessern. Neben den vielen betroffenen Unternehmen hat auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks wiederholt bessere Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen gefordert. Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung seien wichtig, müssten jedoch verhältnismäßig sein. Die aktuelle Regelung und Ablehnungsbescheide der Finanzverwaltungen beim Antrag um Befreiung von der Belegausgabepflicht, hätten zu großem Unverständnis und erheblichen bürokratischen Mehrbelastungen geführt.
Die FDP will eine Aktuelle Stunde im Bundestag zum Thema beantragen und wirbt bereits für eine Bagatellgrenze von 10 Euro. Erst wenn diese erreicht ist, solle ein Beleg notwendig sein. Vielleicht kommt also doch noch etwas Bewegung in die Belegausgabepflicht.
Kammerpräsident: "Gesetzesvorhaben intensiv auf KMU-Tauglichkeit abklopfen!"
Auch Claus Gröhn, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig, macht in einem Statement auf die Notwendigkeit praxistauglicher Regelungen aufmerksam:
"Die Belegausgabepflicht hat trotz des hehren Ziels, Steuerhinterziehung zu unterbinden, in den vergangenen Wochen für viel Kopfschütteln gesorgt - sowohl bei Kunden wie auch bei der Unternehmerschaft. Dass es im Bundestag nun kurzfristig eine Aktuelle Stunde zur Lockerung der Bonpflicht beziehungsweise zur Ausweitung der Befreiungsmöglichkeiten für Betriebe geben soll, begrüße ich ausdrücklich. Ich hoffe, dass zügig Bewegung in die Sache kommt. Vor allem für das Lebensmittelhandwerk mit seinen vielen kleinen und mittleren Unternehmen ist eine Befreiungsmöglichkeit unerlässlich. Sie würde bei Bäckern und Fleischern nicht nur für eine bürokratische Entlastung sorgen und Vertrauen in den Gesetzgeber wieder herstellen, sondern auch der Umwelt guttun.
Außerdem könnte der parlamentarische Betrieb mit einer zeitnahen Gesetzesänderung signalisieren, dass die Sorgen und Nöte der Wähler bei den Volksvertretern tatsächlich Gehör finden und Fehlentwicklungen nicht erst nach höchstrichterlichen Urteilen korrigiert werden. Noch besser wäre es natürlich, wenn Gesetzesvorhaben künftig noch intensiver auf ihre KMU-Tauglichkeit abgeklopft werden. Ich kann unseren Abgeordneten und Ministerialbeamten nur empfehlen, sich künftig im Vorfeld der Verabschiedung von Regelungen, die den Mittelstand betreffen, mal einen Tag persönlich mit unserem Arbeitsalltag vertraut zu machen."
Mehr Informationen
www.zdh.de
"Handwerk fordert praxistaugliche Lösung bei Bonpflicht" - Statement des Zentralverbands des Deutschen Handwerks
www.bundesfinanzministerium.de
Downloadmöglichkeit "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen"
www.bundesfinanzministerium.de
Informationen des Bundesfinanzministeriums zu "Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bis 30. September 2020