Sonne. Bild: pixelio.de - Joujou
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Archivbeitrag | Newsletter 2010Handwerk erleichtert: Kein Sonnenschutz per Gesetz

Der Schutz von Arbeitnehmern vor Sonnenlicht wird nicht zusätzlich gesetzlich geregelt. Dies hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Handwerk Mitte März mitgeteilt.

Bürokratie und eine Belastung der Betriebe verhindert

Der Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zeigte sich erleichtert. Damit werde zusätzliche Bürokratie und eine weitere Belastung der Betriebe verhindert. Der ursprünglich geplante nationale Gesetzentwurf ging deutlich über die EG-Richtlinie hinaus, die sich nur auf die Gefährdung durch künstliche optische Strahlung bezieht.

Überregulierung wäre nicht praxistauglich gewesen

Der ZDH hatte den Gesetzentwurf abgelehnt und eine "Eins-zu-eins"-Umsetzung des europäischen Rechts gefordert. Die stichhaltige Begründung: Das Gesetz bedeute eine Überregulierung und wäre nicht praxistauglich gewesen. Arbeitgeberpflicht wäre es gewesen, die Arbeitnehmer über die Wetteraussichten zu informieren und in den Gebrauch von Sonnenschutzmitteln einzuweisen.

ZDH-Präsident Otto Kentzler: "Es besteht bereits ausreichender Schutz vor Gefährdung durch die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütung."

Das Ministerium trägt den Bedenken des Handwerks nun Rechnung und wird, wie in der europäischen Richtlinie gefordert, nur die künstliche optische Strahlung, also zum Beispiel Laserlicht, in die Gesetzgebung aufnehmen.