
Handwerk entlasten - Abschreibungsgrenze erhöhen
Anhebung auf 1.000 Euro schafft notwendigen Spielraum
1. März 2017 | Die Handwerkskammer zu Leipzig unterstützt die heutige (1. März 2017) Forderung des sächsischen Staatsministers Martin Dulig, die Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter zu verdoppeln. "Die gute Konjunkturlage in Deutschland wird wesentlich durch die Handwerksunternehmen und die mittelständische Wirtschaft geprägt. Es wird Zeit, dass sie von den üppig fließenden Steuereinnahmen partizipieren. Deshalb sollte man nicht zögerlich sein und die Abschreibungsgrenze gleich auf 1.000 Euro anheben", so der Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig.
Die Poolabschreibung sollte aber generell weiter möglich sein. Die Entscheidung, welche Form der Abschreibung gewählt wird, muss dem Unternehmer vorbehalten bleiben, fordert Gröhn. "Wir erwarten, dass die Umsetzung noch vor der Bundestagswahl erfolgt und nicht zum Spielball wahltaktischer Überlegungen wird."
Pressemitteilung vom 1. März 2017
Hintergrund
Die jetzige Regelung sieht vor, dass Unternehmer geringwertige Wirtschaftsgüter, die zwischen 150,01 Euro und 410 Euro kosten im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben können oder aber Anschaffungen zwischen 150,01 Euro und 1.000 Euro zu einem Sammelposten zusammenfassen und über fünf Jahre abschreiben.