
Archivbeitrag | Newsletter 2016Guter Rat ist teuer - Geld vom Staat für den Einkauf von unternehmerischem Know-how
Wer ein Unternehmen gründet oder bereits längere Zeit führt, kann externe fachliche Beratung hinzuziehen, um den Unternehmenserfolg zu fördern. Als Unternehmer kann man schließlich nicht über alles Bescheid wissen, erst recht wenn sich das Unternehmen noch in der Aufbauphase befindet oder in unruhiges Fahrwasser gerät.
Weil der Zukauf externen Know-hows natürlich nicht gratis zu haben ist, sind zum Jahresbeginn neue Richtlinien zur "Förderung unternehmerischen Know-hows" in Kraft getreten. Mit dem gleichnamigen Förderprogramm bezuschusst die Bundesregierung Beratungsdienstleistungen für Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Unterstützung bei Finanzierung, Förderung und Unternehmenssicherung
Die Beratungsförderung ist jedoch nicht gänzlich neu sondern fasst die bisherigen Programme "Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", "Gründercoaching Deutschland", "Turn-around-Beratung" und "Runder Tisch" zusammen. Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die bereits am Markt agieren. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden.
Breite Palette an förderfähigen Beratungsleistungen
Förderfähig sind allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Aber auch speziellere Beratungsleistungen wie beispielsweise zur Integration von Migranten, zur Fachkräftesicherung, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf lassen sich fördern. Zusätzlich können Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, Beratungszuschüsse erhalten, um ihre Situation zu verbessern.
Wie hoch ist der Beratungszuschuss in der Region Leipzig?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Für die Region Leipzig gelten folgende Bedingungen:
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Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss vor dem Start der Beratung einen Antrag stellen und genehmigen lassen. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei dessen Onlineplattform Anträge gestellt werden können.
Handwerkskammer ist Regionalpartner
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen.
Für Mitglieder der Handwerkskammer zu Leipzig ist diese der zuständige Regionalpartner. Die Kammer berät und unterstützt bei der Beantragung und Umsetzung des Programms "Förderung unternehmerischen Know-hows".
Weiterführende Informationen zu Beratungsthemen, zu den Anforderungen an externe Berater und das Antragsprozedere gibt es unter www.bafa.de.