
Archivbeitrag | Newsletter 2015Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen (GuW) wieder im SAB-Förderangebot
Für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die meisten Freiberufler, die im Freistaat Sachsen investieren oder wachsen wollen, stellt die Sächsische Aufbaubank ab sofort wieder zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung. Bis zu 2,5 Millionen Euro können je Vorhaben für Investitionen und Betriebsmittel sowie Liquiditätshilfemaßnahmen abgefordert werden.
Was wird gefördert?
Investitionen in Anlagevermögen
Betriebsgrundstücke und Gebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Baunebenkosten sowie Grunderwerbskosten) / Betriebsausstattung (zum Beispiel Maschinen, Büroeinrichtung, Nutzfahrzeuge) / Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensanteils (tätige Beteiligung) / Immaterielle Investitionen (zum Beispiel Patente, Lizenzen)Betriebsmitteldarlehen
Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers / Sonstige BetriebsmittelLiquiditätshilfedarlehen
Finanzierung von Forderungsausfällen und verzögerten Forderungen / Finanzierung von zusätzlichem beziehungsweise erhöhtem Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung / Verbesserung der Finanzierungsstruktur von Unternehmen, etwa durch Umschuldung von Kontokorrentkrediten und anderen kurzfristig fälligen Passiva (außer Steuern und öffentlichen Abgaben) in längerfristige Verbindlichkeiten
Anträge für das Förderprogramm müssen vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank gestellt werden. Diese leitet den Antrag an die SAB weiter.
Informationen zu Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW) sind unter www.sab.sachsen.de abrufbar. Außerdem stehen die Betriebsberater der Handwerkskammer zu Leipzig für weitere Informationen und Gespräche zu Fragen der Förderung gern zur Verfügung.