Gründer und Nachfolger kommen einfacher an einen Kredit
KfW und Bürgschaftsbanken haben mit dem »ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge« ein neues Finanzierungsangebot für Nachfolgen und handwerkliche Start-ups im Angebot. Weil für die Hausbank das Kreditausfallrisiko wegfällt, wird der Zugang zu Finanzierungsmitteln für Unternehmer in spe erleichtert.

KfW und Bürgschaftsbanken mit neuem Angebot
Die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen und handwerklichen Start-ups ist eine Herausforderung. Wer keine Erbschaft vorweisen kann oder aus gut betuchten Verhältnissen kommt, hat oft zu wenig Geld und Sicherheiten, um bei der Bank einen Kredit zu bekommen.
Damit der Traum vom eigenen Unternehmen nicht zerplatzt, gibt es in Sachsen ab sofort ein neues Förderangebot für Gründer und Unternehmensnachfolger. Damit wird der Zugang zu Finanzierungsmitteln für Unternehmerinnen und Unternehmer in spe erleichtert, denn die Hausbanken erhalten maximale Sicherheit durch eine 100-prozentige Garantie der Bürgschaftsbank. Folglich entfällt für die Hausbank das Kreditausfallrisiko.
»ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge«
Mit dem Förderangebot werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden bis zu 35 Prozent eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Die Antragstellerinnen und Antragsteller profitieren von günstigen Zinsen und müssen keine Sicherheiten stellen.
Simples Antragsverfahren
Die Beantragung des Förderkredits ist einfach und transparent. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stellt den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank.
Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.
Weitere Informationen zum Finanzierungsangebot gibt es unter www.kfw.de. Bei Fragen steht das Team der Betriebsberatung der Handwerkskammer gern zur Verfügung.