Gründer und Nachfolger kommen einfacher an einen Kredit

KfW und Bürgschaftsbanken haben mit dem »ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge« ein neues Finanzierungsangebot für Nachfolgen und handwerkliche Start-ups im Angebot. Weil für die Hausbank das Kreditausfallrisiko wegfällt, wird der Zugang zu Finanzierungsmitteln für Unternehmer in spe erleichtert. 

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KfW und Bürgschaftsbanken mit neuem Angebot

Die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen und handwerklichen Start-ups ist eine Herausforderung. Wer keine Erbschaft vorweisen kann oder aus gut betuchten Verhältnissen kommt, hat oft zu wenig Geld und Sicherheiten, um bei der Bank einen Kredit zu bekommen.

Damit der Traum vom eigenen Unternehmen nicht zerplatzt, gibt es in Sachsen ab sofort ein neues Förderangebot für Gründer und Unternehmensnachfolger. Damit wird der Zugang zu Finanzierungsmitteln für Unternehmerinnen und Unternehmer in spe erleichtert, denn die Hausbanken erhalten maximale Sicherheit durch eine 100-prozentige Garantie der Bürgschaftsbank. Folglich entfällt für die Hausbank das Kreditausfallrisiko.
 

»ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge«

Mit dem Förderangebot werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden bis zu 35 Prozent eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Die Antragstellerinnen und Antragsteller profitieren von günstigen Zinsen und müssen keine Sicherheiten stellen.
 

Simples Antragsverfahren

Die Beantragung des Förderkredits ist einfach und transparent. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stellt den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank.

Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.
 

 

Antragsteller

  • natürliche Personen bis 5 Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

Kreditbetrag

  • maximal 500.000 Euro pro Antragsteller
  • Finanzierungsanteil maximal 35 Prozent der förderfähigen Kosten

Laufzeit

  • 15 Jahre mit 5 Tilgungsfreijahren oder 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren

Förderfähige Vorhaben

  • Gründung eines Unternehmens
  • Unternehmensübernahmen
  • Festigungsmaßnahmen und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen

Förderfähige Kosten

  • Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahme und Beteiligung (auch Kaufpreise/Firmenwerte)

 

Weitere Informationen zum Finanzierungsangebot gibt es unter www.kfw.de. Bei Fragen steht das Team der Betriebsberatung der Handwerkskammer gern zur Verfügung.

Kontakt

Michael Gruber

Betriebsberater

Schulstraße 67

04668 Grimma

Tel. 03437 911385

Fax 03437 911388

gruber.m--at--hwk-leipzig.de

Andrea Mücke

Betriebsberaterin

Kirchplatz 1

04758 Oschatz

Tel. 03435 987649

Fax 03435 987650

muecke.a--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Simone Horschig

Betriebsberaterin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-213

Fax 0341 2188-25213

horschig.s--at--hwk-leipzig.de

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Katrin Schadwinkel

Betriebsberaterin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-314

Fax 0341 2188-25314

schadwinkel.k--at--hwk-leipzig.de

Jens Krause

Betriebsberater

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-313

Fax 0341 2188-25313

krause.j--at--hwk-leipzig.de