Beratung in Rechtsfragen
Handwerkskammer zu Leipzig

Archivbeitrag | Newsletter 2009Gewährleistungsbürgschaft: Vorsicht bei formularmäßigem Einredeausschluss!

Wenn der Besteller von Werkarbeiten dem Werkunternehmer formularmäßige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorlegt, so lohnt es sich, diese auch nach Vertragsschluss genau zu prüfen.

Nach einem neuen höchstrichterlichen Urteil des BGH ist eine AGB-Klausel unwirksam, welche die Ablösemöglichkeit des Sicherungseinbehalts von fünf Prozent der Schlussabrechnungssumme nur gegen Stellung einer Bürgschaft mit einem generellen Verzicht auf sämtliche Einreden des § 768 BGB verbindet. Durch den generellen Einredeverzicht wird der Werkunternehmer unangemessen benachteiligt (BGB § 307 Absatz 1 Satz 1).

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Rechtsabteilung der Handwerkskammer zur Verfügung.

richter-markus-web2023 Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

richter.m--at--hwk-leipzig.de

scherf-katja-web2024 Marco Kitzing

Katja Scherf

Justiziarin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-212

Fax 0341 2188-25212

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