Flagge/Fahne des Freistaates Sachsen. Bild: Dr.Mmastersmol / stock.adobe.com
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Gestärkt aus der Krise - Sächsische Wirtschaft legt Leitlinien für ein Konjunkturprogramm vor

20. Mai 2020 | Die sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern haben heute (20. Mai 2020) auf einer Pressekonferenz in Dresden gemeinsam entwickelte Leitlinien für ein Konjunkturprogramm des Freistaates Sachsen vorgestellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen über etwaige Bundesprogramme hinaus wichtige Impulse setzen, um die von der Coronakrise betroffene sächsische Wirtschaft schnell wieder auf Kurs zu bringen.

Die Kammern richten ihre Vorschläge gezielt an die sächsische Staatsregierung, um mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen zum sächsischen Doppelhaushalt 2021/2022 die Voraussetzungen für die dringend notwendige Belebung der Wirtschaft zu schaffen. Insgesamt gehen IHKs und Handwerkskammern von einem zusätzlichen Finanzbedarf von mehr als einer Milliarde Euro an Landesmitteln aus, wobei die erforderlichen staatlichen Konjunkturimpulse auf fünf Kernbereiche fokussieren sollen:
 

(1) Öffentliche Nachfrage ausweiten - Infrastruktur modernisieren!

Die Investitionsausgaben des Freistaates für Modernisierung und Ausbau der Infrastruktur sollen um mindestens 600 Millionen Euro jährlich ausgeweitet werden, schwerpunktmäßig für Digitalisierung, Breitbandausbau, Elektromobilität, Bildung, Straße und Schiene. Konkret fordern die Kammern, dass der Freistaat die Investitionsquote im kommenden sächsischen Doppelhaushalt auf mindestens 17 Prozent erhöht, die Kommunen über höhere Zuwendungen, Investitionspauschalen und Regionalbudgets bei Investitionen unterstützt sowie öffentliche Vergaben beschleunigt und vereinfacht. Die Schwellenwerte für freihändige Vergaben sollen dafür auf 250.000 Euro erhöht werden.
 

(2) Unternehmen stärken - Wirtschaftslandschaft stabilisieren

Privatwirtschaftliche Investitionen sollen mit zusätzlichen 150 Millionen Euro gefördert werden, insbesondere über Fortsetzung und Ausbau des Investitionsförderprogramms "Regionales Wachstum" sowie durch Anpassungen beim GRW-Investitionszuschuss. Zudem fordern die Kammern die Auflage eines sächsischen Beteiligungsfonds mit einem Volumen von 250 Millionen Euro zur Stärkung des Eigenkapitals der von der Corona-Krise bedrohten sächsischen Unternehmen. Außerdem brauche es verbesserte Bedingungen für Unternehmensnachfolgen und Existenzgründungen sowie eine intelligente Verzahnung vorhandener Innovations-, Technologie- und Digitalisierungsförderprogramme sowie eine Erhöhung von Innovationsprämien.
 

(3) Privaten Konsum fördern - Anreize setzen!

Mit Konsumanreizen im Wert von 200 Millionen Euro zur Stimulierung des privaten Konsums soll der Freistaat regionale Wirtschaftskreisläufe beleben und insbesondere die von der Sächsischen Corona-Schutzverordnung besonders betroffenen Wirtschaftszweige stärken.
 

(4) Duale Berufsausbildung stärken!

Die Kammern fordern die Auflage eines sächsisches Zuschussprogramms zur Sicherung von Ausbildung in Höhe von 50 Millionen Euro, um Ausbildungsbetriebe bei Neueinstellungen, bei der Verlängerung von Ausbildungsverhältnissen aufgrund von Betriebsschließungen und bei der Übernahme von Auszubildenden insolventer Betriebe und damit Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze zu unterstützen.
 

(5) Belastungen reduzieren, Planungen und Verfahren beschleunigen!

Notwendig ist ein Belastungsmoratorium, das bis mindestens Ende 2021 auf Landes- und kommunaler Ebene Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie zusätzliche Bürokratie und regulatorische Verschärfungen für Wirtschaftsunternehmen ausschließt. Zudem sind die Empfehlungen der Kommissionen zur Vereinfachung von Förderverfahren sowie zur Verbesserung von Planungs- und Genehmigungsverfahren schnell umzusetzen.

Darüber hinaus appellieren die Kammern an die sächsische Staatsregierung, sich in Berlin und Brüssel für die schnelle Wiederherstellung aller Grundfreiheiten im europäischen Binnenmarkt einsetzen, wozu in erster Instanz die Wiederöffnung der Binnengrenzen und der Abbau von Reisebeschränkungen zählen. Auf Bundesebene sollte sich Sachsen des Weiteren für die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, die sachgrundlose Rückstellung bis zu 200.000 Euro zur Stärkung der Krisenfestigkeit von Unternehmen, die Senkung der Stromsteuer auf europäisches Mindestmaß, Abschreibungserleichterungen (Wiedereinführung der degressiven AfA, Sofortabschreibungen), die Wiedereinführung der Investitionszulage für digitale/technologische Zukunftsinvestitionen, die Deckelung der Steuerbelastung von Unternehmen bei 25 Prozent im Rahmen einer Unternehmenssteuerreform sowie die Verdoppelung von Steuerboni für Inanspruchnahme haushaltsnaher und handwerklicher Dienstleistungen einsetzen.

Die Vorschläge wurden durch die Präsidenten der sächsischen IHKs sowie Handwerkskammern am 19. Mai an den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und den sächsischen Wirtschaftsminister Martin Dulig übergeben.

Die sechs Präsidenten von sächsischen Wirtschaftskammern stehen mit einem Banner vor der Sächsischen Staatskanzlei in Dresden. Foto: ronaldbonss.com /Ronald Bonss Schlagwort(e): Sachsen, Dresden
ronaldbonss.com / Ronald Bonss

Pressemitteilung vom 20. Mai 2020

 

Gemeinsame Pressemitteilung der sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern

Gestärkt aus der Krise - Leitlinien der sächsischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern für ein Konjunkturprogramm zur Stabilisierung der sächsischen Wirtschaft während und nach der Corona-Krise

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie wiegen für die sächsische Wirtschaft schwer. Lockerungen im öffentlichen Leben greifen nur langsam und schrittweise. Viele Unternehmen und deren Mitarbeiter sind weiterhin direkt oder indirekt von Einschränkungen in der Geschäftstätigkeit und im Wirtschaftsleben betroffen.

Mit den Programmen für die Wirtschaft hat die Politik in den vergangenen Wochen Unterstützung geleistet. Nicht alle Unternehmen wurden damit erreicht; für viele Betriebe gehen die getroffenen Maßnahmen nicht weit genug. Umso wichtiger ist, jetzt wieder stärker nach vorn zu blicken und die sächsische Wirtschaft zügig aus der Krise zu führen und ihre Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollte der Freistaat zu den bereits veranschlagten Haushaltsmitteln mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich bereitstellen. Hierbei sind die folgenden fünf Kernbereiche des staatlichen Handelns im Freistaat Sachsen besonders wichtig:

 

1. Öffentliche Nachfrage ausweiten - Infrastruktur modernisieren!
 

Die Infrastruktur im Freistaat muss weiter modernisiert und zukunftsfest ausgebaut werden. Öffentliche Aufträge für Infrastrukturmaßnahmen steigern die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit müssen bei Digitalisierung, Breitbandausbau, Elektromobilität, Bildung, Straße und Schiene liegen. Die Investitionen in Infrastruktur müssen vorausschauend geeignete Rahmenbedingungen für bekannte Zukunftsfelder setzen

  • Freistaat Sachsen: Erhöhung der Investitionsquote im kommenden sächsischen Doppelhaushalt auf mindestens 17 Prozent,
  • Sicherung der Investitionsfähigkeit der Kommunen: Stärkung der Haushalte durch Unterstützung von Investitionen (höhere Zuwendungen, Investitionspauschalen, Regionalbudgets),
  • Einfachere und schnellere Vergaben: Beschleunigung und Vereinfachung öffentlicher Vergaben, Erhöhung der Grenzen für freihändige Vergaben auf 250.000 Euro
     Ausweitung der Investitionsausgaben des Freistaates um mindestens 600 Millionen Euro p. a.
     

 

2. Unternehmen stärken - Wirtschaftslandschaft stabilisieren
 

Privatwirtschaftliche Investitionen werden entscheidend für die Entwicklung der sächsischen Wirtschaft sein

  • Investitionsförderprogramm "Regionales Wachstum": Fortsetzung, Ausbau und sofortige Mittelbereitstellung für alle Regionen und kreisfreien Städte, Ausweitung im Bereich der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle/-prozesse, Steigerung der Resilienz und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit; Ermöglichung geringerer Investitionssummen; Stärkung regionaler Produktions- und Wertschöpfungsketten
  • GRW-Investitionszuschuss: anpassen, um den betrieblichen Entwicklungen und betriebswirtschaftlichen Erfordernissen aufgrund der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen zum Beispiel: Befreiung von der Verpflichtung des Arbeitsplatzkriteriums sowie Unterstützung von Investitionen für Hygienemaßnahmen und zur Marktdiversifizierung
     Erhöhung der Förderungen für Unternehmensinvestitionen um 150 Millionen Euro p. a.
  • Sächsischer Beteiligungsfonds: mit einem Volumen von 250 Millionen Euro zur Stärkung des Eigenkapitals der von der Corona-Krise bedrohten sächsischen Unternehmen einrichten analog zum sächsischen Wachstumsfonds 3
     Auflage eines sächsischen Beteiligungsfonds mit einem Volumen von 250 Millionen Euro
  • Bedingungen für Unternehmensnachfolgen und Existenzgründungen weiterentwickeln, um effektivere Instrumentarien für Nach-Krisen-Situationen zu schaffen.
  • Die digitale Modernisierung der sächsischen Betriebe muss noch stärker forciert werden. Die Innovations-, Technologie- und Digitalisierungsförderprogramme des Freistaates sind intelligent zu verzahnen und die Innovationsprämien zu erhöhen. Das Ziel ist die digitale Umgestaltung der Unternehmen.
  • Das Förderprogramm E-Business ist attraktiver zu gestalten.
     

 

3. Privaten Konsum fördern - Anreize setzen!

Der Konsum der Bürger und privaten Haushalte ist zu stimulieren

  • Stimulierungsinstrumente zur Belebung der regionalen Wirtschaftskreisläufe zum Beispiel Anerkennungs-Prämie: Anreize bei Konsumenten schaffen, um die von der SächsCoronaSchVO betroffenen Wirtschaftszweige wieder zu alter Stärke zu führen.
     Konsumanreize im Wert von 200 Millionen Euro durch den Freistaat Sachsen bereitstellen
     

4. Duale Berufsausbildung stärken!
 

Die duale Berufsausbildung ist ein Stabilitätsanker der deutschen Wirtschaft und wichtigste Stütze bei der Fachkräftesicherung der Unternehmen. Es müssen Perspektiven sowohl für Ausbildungsbetriebe als auch Auszubildende aufgezeigt werden.

  • Zuschussprogramm Ausbildung: Unterstützung Ausbildungsbetriebe bei Neueinstellungen, Verlängerung von Ausbildungsverhältnissen durch Betriebsschließungen, Übernahme von Auszubildenden von insolventen Betrieben und damit Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze
     Sächsisches Zuschussprogramm für Ausbildungsverhältnisse in Höhe von 50 Millionen Euro bereitstellen
     

 

5. Belastungen reduzieren, Planungen und Verfahren beschleunigen!

Um Initiative und Engagement der Wirtschaft zu fördern, müssen bürokratische Auflagen zurückgefahren werden. Neue Auflagen, sofern nicht dringend geboten, müssen ausgesetzt und Planungsprozesse beschleunigt werden.

  • Belastungsmoratorium: bis mindestens Ende 2021 auf Landes- und kommunaler Ebene keine Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie keine zusätzliche Bürokratie und regulatorische Verschärfungen für Wirtschaftsunternehmen
  • Vereinfachung und Beschleunigung: Empfehlungen der Kommission zur Vereinfachung von Förderverfahren sowie zur Verbesserung von Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller umsetzen
     

 

Darüber hinaus sollte sich der Freistaat Sachsen gemeinsam mit dem Bund und der EU für die schnelle Wiederherstellung aller Grundfreiheiten im europäischen Binnenmarkt einsetzen. Dafür muss eine gemeinsame Wiederöffnung der Binnengrenzen und Abbau der Reisebeschränkungen forciert werden. Zudem muss die Bundesrepublik eine Initiative zur Reduzierung wirtschaftshemmender Sanktionen veranlassen.
 

Auf Bundesebene setzt sich der Freistaat ein und initiiert Mehrheiten für:
 

  • Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge,
  • sachgrundlose Rückstellung bis zu 200.000 Euro zur Stärkung der Krisenfestigkeit von Unternehmen,
  • Senkung der Stromsteuer auf europäisches Mindestmaß,
  • Abschreibungserleichterungen (Wiedereinführung der degressiven AfA, Sofortabschreibungen) und Wiedereinführung der Investitionszulage für digitale/technologische Zukunftsinvestitionen,
  • Deckelung der Steuerbelastung von Unternehmen bei 25 Prozent im Rahmen einer Unternehmenssteuerreform,
  • Verdoppelung von Steuerboni für Inanspruchnahme haushaltsnaher und handwerklicher Dienstleistungen.
     

  

Innovation, Unternehmertum, der Fleiß der Menschen und das mutige Handeln der Politik waren und sind der Schlüssel zu einer guten Zukunft unseres Freistaates Sachsen. 

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