Archivbeitrag | Newsletter 2023Gesetz zur Lkw-Maut: Handwerker-Ausnahme bleibt
Nutzfahrzeuge produzieren ein Drittel der CO2-Emissionen im Verkehrssektor. Deshalb wird die Lkw-Maut um einen CO2-Aufschlag ergänzt und auf Transporter ab 3,5 Tonnen ausgeweitet. Um Zusatzbelastungen zu vermeiden, können Handwerkerfahrzeuge von der Maut befreit werden.

Neue Klima-Komponente durch Bundesrat beschlossen
Der Bundesrat hat jüngst eine Reihe von Verkehrsgesetzen verabschiedet. Unter anderem wird die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen ausgedehnt. Ab Dezember 2023 kommt zunächst ein CO2-Aufschlag und ab Juli 2024 soll die Mautpflicht dann auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen greifen. Bisher gilt sie ab 7,5 Tonnen. Damit werden 300.000 zusätzliche Fahrzeuge mautpflichtig.
Handwerksbetriebe bleiben von der Maut ausgenommen
Handwerkerfahrzeuge können sich jedoch von der Maut befreien lassen. Für das Handwerk und vergleichbare Branchen konnten auch als Ergebnis langjähriger Bemühungen Ausnahmeregelungen von der neuen Mautpflicht erreicht werden. So werden handwerkliche Betriebe nicht zusätzlich finanziell belastet, wodurch vermieden wird, dass sich Handwerksleistungen aus diesem Grund verteuern.
Um die Befreiung von der Maut für Handwerkerfahrzeuge zu erhalten, müssen die im Gesetz festgelegten Bedingungen nachgewiesen werden. Dies kann nach Inkrafttreten des Gesetzes durch eine freiwillige Registrierung bei Toll Collect erfolgen. Die Registrierung gilt für bis zu 2 Jahre und ist verlängerbar. Das erspart zeitraubende Verfahren und Kontrollen.
Bund will Maut-Einnahmen in Fernstraßen und Schiene investieren
Durch die Ausweitung der Maut steigen die Einnahmen des Bundes von 8 Milliarden Euro in diesem Jahr auf mehr als 15 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Die zusätzlichen Mittel sollen zur Hälfte in den Ausbau der Bundesfernstraßen fließen. Der Rest soll zum Großteil in Schienenverkehrsprojekte investiert werden.
Weil emissionsfreie Lastwagen bis Ende 2025 von der Maut befreit werden sollen und damit der neue CO2-Aufschlag hinfällig wird, dürften Anreize für den Einsatz umweltfreundlicherer Fahrzeuge schaffen, auch wenn im Augenblick noch bemängelt wird, dass zu wenige Elektro-Lkws und Ladepunkte zur Verfügung stehen.
Eine Ausnahme für Handwerker beim Bewohnerparken wurde jedoch nicht beschlossen, was vom Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisiert wurde.