Geldwäsche: Registrierung für das Handwerk?

Einige Gewerke müssen sich im Meldeportal zur Geldwäscheprävention eintragen. 

Geld, Euro, Geldscheine. Bild: mkos83 / stock.adobe.com
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Einige Gewerke müssen aktiv werden

Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Seit 1. Januar 2024 müssen sich eine Reihe von Banken, Unternehmen und Institutionen, die zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind, im Meldeportal "goAML Web" registrieren. Das betrifft auch eine Reihe von Handwerksbetrieben. Vor allem Gold- und Silberschmiede, Bootsbauer und Autohäuser müssen aktiv werden. Bäcker- und Friseurhandwerk, um nur zwei Beispiele zu nennen, sind dagegen in aller Regel nicht betroffen.

Zur Geldwäscheprävention verpflichtete Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Auftraggeber beachten und Risikomanagement betreiben. Bei einem Verdacht auf Geldwäsche müssen sie bei der Financial Intelligence Unit (FIU) als Zentralstelle des Zolls für Finanztransaktionsuntersuchungen über das elektronische Meldeportal eine Meldung abgeben. Eine solche Verdachtsmeldung kann nur nach vorheriger Registrierung bei der FIU erfolgen. Aus diesem Grund war es bereits in der Vergangenheit empfehlenswert, sich bei GoAML Web anzumelden. Nunmehr ist die Registrierung verpflichtend.
 

Relevant ist der Handel mit Schmuck, Uhren, Edelmetallen, Autos und Motorbooten

Für das Handwerk ist von Bedeutung, dass das Gesetz auch sogenannte Güterhändler als zur Registrierung verpflichtet benennt und diesen Begriff weit fasst. Güterhändler ist jeder, der gewerblich Güter veräußert oder erwirbt. Darunter fallen natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.

Die Registrierungspflicht gilt jedoch nur, wenn Güter gehandelt werden, die sich "aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Verkehrswertes oder ihrer Verwendung von Gebrauchsgegenständen des Alltags abheben oder die aufgrund ihres Preises keine Alltagsanschaffung darstellen". Dazu gehören unter anderem teurer Schmuck und hochpreisige Uhren, Edelmetalle, Autos und Motorboote. Deshalb müssen etwa Gold- und Silberschmiede, Bootsbauer und Autohäuser die Registrierung beachten.

Derzeit ist für eine fehlende Registrierung noch keine Sanktionen vorgesehen. Dennoch ist die Einführung von Bußgeldern in neuen Gesetzesvorschlägen zur Geldwäschebekämpfung geplant.
 

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