Gebühren und Kosten für Fortbildungsprüfungen

Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer zu Leipzig. Die Prüfungsgebühr ist ein Verwaltungsgrundbetrag. In den Prüfungsgebühren sind die Kosten für Material-, Raum-, Werkstatt- und/oder Maschinennutzung sowie sonstige Auslagen nicht enthalten.

Geldstück / 2-Euro-Münze. Bild: Thomas Jahn / stock.adobe.com
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Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer zu Leipzig. Die Prüfungsgebühr ist ein Verwaltungsgrundbetrag. In den Prüfungsgebühren sind die Kosten für Material-, Raum-, Werkstatt- und/oder Maschinennutzung sowie sonstige Auslagen nicht enthalten.

Bei Wiederholungsprüfungen sind Prüfungsgebühren erneut zu entrichten. Werden nur einzelne Teile der Prüfung beziehungsweise einzelne Prüfungsfächer wiederholt, so ermäßigt sich die Gebühr entsprechend.
 

Rücktritt von der Fortbildungsprüfung

Wird der Prüfling nicht zugelassen oder tritt er nach der Anmeldung, aber vor Beginn der Prüfung zurück, so werden von der Prüfungsgebühr für angefallene Verwaltungsarbeiten und Vorbereitungsarbeiten des Prüfungsausschusses einbehalten oder erhoben:

  • 20 Prozent, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder der Rücktritt spätestens bis eine Woche vor dem Prüfungstermin (eingangsbefristet) schriftlich erklärt wurde;
  • 100 Prozent, wenn kein wichtiger Grund vorliegt und der Rücktritt nicht bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (eingangsbefristet) schriftlich erklärt wurde oder die Prüfung nicht angetreten wird.

Betrifft der Rücktritt oder die Nichtteilnahme eine Prüfung, für die Kosten für berufsbezogene Werkstattaufwendungen/Raumnutzungsgebühren zusätzlich zur Grundgebühr zu erheben sind, so werden diese für den reservierten Prüfungsplatz kostendeckend erhoben.
 

Befreiung von Prüfungsteilen

Ist der Prüfling von einem oder mehreren Prüfungsfächern, Handlungsfeldern oder ähnlichen in sich abgeschlossenen Prüfungsbereichen einer Meister- oder Fortbildungsprüfung befreit, so wird die für diese Prüfung geregelte Grundgebühr (Verwaltungsgrundbetrag) anteilig ermäßigt auf bis zu 20 Prozent.
 

Weitere Gebühren

  • Entscheidung über die Zulassung zur Fortbildungsprüfung durch den Prüfungsausschuss: 30 Euro
  • Ausfertigung einer Zweitschrift des Fortbildungsprüfungszeugnisses: 40 Euro
  • Genehmigung zur Ablegung der Prüfung oder einzelner Prüfungsteile vor einem örtlich nicht zuständigen Fortbildungsprüfungsausschuss: 33 Euro
  • Ausfertigung einer Schmuckurkunde über das Bestehen einer Fortbildungsprüfung: 50 Euro
  • Ausfertigung einer einfachen Urkunde (A4) über das Bestehen einer Fortbildungsprüfung: 25 Euro
  • Entscheidung über einen Antrag auf Befreiung von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 42c Absatz 2 HwO durch den Fortbildungsprüfungsausschuss: bis 102 Euro
  • Einsichtnahme bei Beantragung nach Ablauf der Widerspruchsfrist oder unentschuldigter Nichtteilnahme: 35 Euro
  • Überprüfung des Antrages zur Ablegung der Ausbildereignungsprüfung: 30 Euro
  • Übersetzung von Fortbildungsprüfungszeugnissen (Englisch, Französisch) bei Anträgen, wenn der Abschluss mehr als ein Jahr zurückliegt: 30 Euro

Weiterführende Themen

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Qualifizierte Prüfungen im Handwerk

Vor den Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer zu Leipzig kann man eine Vielzahl von Prüfungen ablegen: Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen, Meisterprüfungen und Fortbildungsprüfungen. Die Handwerkskammer ist das Dienstleistungszentrum für Prüflinge, Schulungsstätten und Prüfungsausschüsse. Die Mitarbeiter beantworten Fragen zur Zulassung, Anmeldung und zum Ablauf der jeweiligen Prüfungen.
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Anmeldungen für Fortbildungsprüfungen / Prüfungstermine und Anmeldefristen

Hier finden Sie Prüfungsanmeldungen für Fortbildungsprüfungen, die durch die Handwerkskammer zu Leipzig abgenommen werden.
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Gebührenordnung – Die rechtliche Basis für die Erhebung von Gebühren

Die Gebührenordnung wird von der Vollversammlung, dem Parlament des Handwerks, beschlossen. Sie bestimmt für welche Amtshandlungen und Tätigkeiten Gebühren erhoben werden.
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Kontakt

Marco Kitzing

Christiane Hoffmann

Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse / Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-271

Fax 034291 30-25271

hoffmann.c--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Katja Kober

Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse / Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-267

Fax 034291 30-25267

kober.k--at--hwk-leipzig.de