Kfz-Lehrlinge.
www.amh-online.de

Archivbeitrag | Newsletter 2010Geänderte Wettbewerbsvorschriften im Kfz-Handwerk

Die Europäische Kommission hat Ende Mai 2010 die überarbeiteten Wettbewerbsvorschriften für Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und deren zugelassenen Händlern, Werkstätten und Ersatzteilanbietern angenommen.

Leichterer Zugang zu notwendigen Reparaturinformationen

Die neuen Regeln sollen den Wettbewerb auf dem Markt für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen stärken und den Zugang zu erforderlichen Reparaturinformationen der Kfz-Hersteller sowie die Verwendung alternativer Ersatzteile erleichtern.

Kfz-Herstellern ist es nicht mehr möglich, ihre Gewährleistungspflicht davon abhängig zu machen, dass Wartungsleistungen wie beispielsweise Ölwechsel nur in zugelassenen Werkstätten durchgeführt werden.

Gleichwohl bleibt es Kfz-Herstellern freigestellt, zu verlangen, dass unter die Gewährleistung fallende Reparaturen, für die sie selbst aufkommen müssen, nur von Vertragswerkstätten vorgenommen werden. Darüber hinaus ermöglicht der neue Rechtsrahmen den Kfz-Herstellern eine flexiblere Organisation diverser Netze, in denen Händler, die mehrere Marken führen, und Händler, die ausschließlich die Fahrzeuge eines Herstellers vertreiben, nebeneinander existieren.

Für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen traten die neuen Regelungen am 1. Juni 2010 in Kraft, für den Kfz-Verkauf erfolgt dies am 1. Juni 2013. Die Regelungen gelten bis 31. Mai 2023.

Ansprechpartner zum Thema bei der Handwerkskammer zu Leipzig ist Stefan Lorenz.

Marco Kitzing

Stefan Lorenz

Technischer Betriebsberater

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-315

Fax 0341 2188-25315

lorenz.st--at--hwk-leipzig.de