
Archivbeitrag | Newsletter 2010Geänderte Wettbewerbsvorschriften im Kfz-Handwerk
Die Europäische Kommission hat Ende Mai 2010 die überarbeiteten Wettbewerbsvorschriften für Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und deren zugelassenen Händlern, Werkstätten und Ersatzteilanbietern angenommen.
Leichterer Zugang zu notwendigen Reparaturinformationen
Die neuen Regeln sollen den Wettbewerb auf dem Markt für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen stärken und den Zugang zu erforderlichen Reparaturinformationen der Kfz-Hersteller sowie die Verwendung alternativer Ersatzteile erleichtern.
Kfz-Herstellern ist es nicht mehr möglich, ihre Gewährleistungspflicht davon abhängig zu machen, dass Wartungsleistungen wie beispielsweise Ölwechsel nur in zugelassenen Werkstätten durchgeführt werden.
Gleichwohl bleibt es Kfz-Herstellern freigestellt, zu verlangen, dass unter die Gewährleistung fallende Reparaturen, für die sie selbst aufkommen müssen, nur von Vertragswerkstätten vorgenommen werden. Darüber hinaus ermöglicht der neue Rechtsrahmen den Kfz-Herstellern eine flexiblere Organisation diverser Netze, in denen Händler, die mehrere Marken führen, und Händler, die ausschließlich die Fahrzeuge eines Herstellers vertreiben, nebeneinander existieren.
Für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen traten die neuen Regelungen am 1. Juni 2010 in Kraft, für den Kfz-Verkauf erfolgt dies am 1. Juni 2013. Die Regelungen gelten bis 31. Mai 2023.
Ansprechpartner zum Thema bei der Handwerkskammer zu Leipzig ist Stefan Lorenz.