Frankreich: Neue Herstellerverantwortung für Freizeit-, Heimwerker- und Gartenartikel sowie Baumaterialien
Unternehmen, die Produkte und Waren nach Frankreich liefern, müssen sich nicht nur mit den nationalen Regelungen zum Umgang mit Verpackungen vertraut machen. In Frankreich sind insbesondere Onlinehändler von neuen Lizenzierungsverpflichten für Spielzeuge, Sport- und Freizeitartikel sowie Heimwerker- und Gartenartikel betroffen. Hinzu kommt für diese Produkte eine „Erweiterte Herstellerverantwortung“ (Extended Producer Responsibility – EPR). In Frankreich betrifft dies die Kennzeichnungspflicht mit dem sogenannten Triman-Logo und dem damit einhergehenden Entsorgungshinweis, der nun sukzessive für Verpackungen und Druckerzeugnisse, Elektroaltgeräte und Batterien, Möbelelemente sowie Textilien verpflichten aufzubringen ist.
Auch für Produkte und Materialien aus dem Bauwesen gilt seit 2023 die Herstellerverantwortung. Konkret betroffen sind sowohl Mineralien (unter anderem Beton und Mörtel, Kalk, Kalkstein, Granit, und Sandstein, Schiefer, Granulat und Keramik), als auch andere Materialien zu denen zum Beispiel Eisenwaren, Farben und Lacke, sanitäre Einrichtungen, Kabel für Strom und Heizung, Türen, Tore, Fensterläden, Rollläden, Isolierungen, Trennwände, Fassaden aber auch Boden-, Wand- und Deckenverkleidungen wie zum Beispiel Teppichböden und Parkett zählen. Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflichten auf dem französischen Markt, können Hersteller oder Vertreiber von Produkten und Materialien aus dem Bauwesen einem der vier zugelassenen Herstellerzusammenschlüsse Ecomaison, Valdelia, Valobat oder Ecominero beitreten.
Ausländische Unternehmen sind von den neuen Regelungen insbesondere bei Direktlieferungen an in Frankreich ansässige Handwerker beziehungsweise bei der Durchführung von Bauarbeiten in Frankreich von diesen neuen Regelungen betroffen.
[Quelle: Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer (AHK)]
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