
Förderung für Aussteller der "mitteldeutschen handwerksmesse"
30. Oktober 1998 | Nach der erfolgreichen Premiere wird die "mitteldeutsche handwerksmesse" vom 18. bis zum 21. Februar 1999 auf dem Neuen Messegelände ihre zweite Auflage erleben. Der Messeförderbeirat hat entschieden, dass die Teilnahme sächsischer Betriebe an dieser Messe durch das sächsische Wirtschaftsministerium gefördert werden kann. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, wirtschaftsnahe Dienstleister und der sächsische Außenhandel, soweit dieser seine Umsätze zu mindestens 50 Prozent mit Produkten erzielt, die in Sachsen hergestellt wurden.
"Wirtschaftsnahe Dienstleister" sind Unternehmen, deren Leistungen vom verarbeitenden Gewerbe und der Industrie nachgefragt werden. Diese Leistungen müssen unmittelbar in den Produktionsprozess von Waren eingehen und für den Absatz der Ware im Ausland von Bedeutung sein. Insbesondere Ingenieurbüros oder Softwarehersteller kommen hierbei in Frage. Die Förderentscheidung wird im Einzelfall geprüft. Eine Förderung muss grundsätzlich durch das einzelne Unternehmen beantragt werden.
Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der Kosten (Standmiete, -bau, Transport und Werbeprospekte), maximal 20.000 Mark je Unternehmen. Die Förderanträge werden beim Regierungspräsidium Chemnitz, Referat Wirtschaftsförderung Postfach, 09105 Chemnitz, eingereicht. Die Förderanträge können bei der Handwerkskammer zu Leipzig abgerufen werden. Für weitere Informationen und Beratungen steht den Unternehmen dort die Messeberaterin Silke Lorenz, Telefon 0341 2188-305, als Ansprechpartnerin zur Verfügung.