Thermografiebild: Doppelhaus gedämmt und ungedämmt.
Handwerkskammer zu Leipzig

Archivbeitrag | Newsletter 2015Förderung der Gebäudesanierung gescheitert - Energiewende abgesagt?

Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Klimaschutzes ist eine der wichtigsten Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung jüngst den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz beschlossen und ein sogenannten CO2-Gebäudesanierungsprogramm angestrebt. Gebäudebesitzer sollten eigentlich rückwirkend ab Januar einen Teil der Sanierungskosten von der Steuerlast abziehen können.

Energetische Gebäudesanierung contra Steuerbonus?

Trotzdem wird aus der steuerlichen Absetzbarkeit für die Sanierung von Gebäuden wieder nichts. Ein diesbezüglicher Anlauf der Bundesregierung ist im Koalitionsausschuss an den Haushältern einiger Bundesländer gescheitert. Sie stehen einer Förderung der Energiewende trotz sprudelnder Steuereinnahmen offenbar ablehnend gegenüber und bestehen offenbar darauf, das finanzielle Engagement für den Klimaschutz durch Kürzungen an anderer Stelle gegenzufinanzieren. Hierfür hatte die Bundesregierung eigentlich geplant, den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen zu kappen - ein Plan gegen den sich das Handwerk strikt ausgesprochen hatte.

Klimaschutz lässt sich nicht gegen Schwarzarbeitsbekämpfung aufrechnen

Leipzigs Handwerkskammerpräsident Claus Gröhn machte sich in der Debatte für eine Erhaltung des Instrumentes stark. "Der Bonus dient der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Seine Wirksamkeit ist auch als wirtschaftsförderndes Instrument belegt. Man kann nicht Klimaschutz gegen Schwarzarbeitsbekämpfung ausspielen."

Hintergrund: Seit 1. Januar 2009 können Private Auftraggeber 20 Prozent von maximal 6.000 Euro - also 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt - ihrer Aufwendungen für Handwerkerrechnungen und/oder haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.