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Mathias Richter / fotolia.com (bearbeitet)

Archivbeitrag | Newsletter 2015Förderprogramme für die Wirtschaft im Freistaat Sachsen

Kein Überblick im Förderdschungel?

Viele unternehmerische Vorhaben lassen sich mit staatlichen Fördermitteln leichter auf den Weg bringen oder werden durch Zuschüsse erst möglich. Sie haben als Handwerksunternehmer jedoch kaum Zeit, sich durch den Förderdschungel zu kämpfen? Kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen.

Betriebsberater stehen Unternehmern mit Rat und Tat zur Seite

Die Betriebsberater der Handwerkskammer stehen mit Rat und Tat zur Seite. Sie informieren und beraten Handwerker zu verschiedensten Förderprogrammen - beispielsweise zu den Angeboten der Sächsischen Aufbaubank. Außerdem bereiten sie gemeinsam mit den Unternehmen die Vorhabenplanungen, Konzeptionen und erforderlichen Unterlagen auf und begleiten bei Bedarf das gesamte Antragsverfahren und die Umsetzung.

Die Förderprogramme, die der Freistaat Sachsen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe offeriert, können der folgenden Zusammenstellung entnommen werden. Gelder gibt es unter anderem für Existenzgründungen, Errichtung von Betriebsstätten, zur Liquiditätssicherung, für Messeteilnahmen usw.

Förderprogramme für die Unternehmen im Freistaat Sachsen

1. GRW-Zuschuss ("Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur")
2. Messen und Außenwirtschaft
3. Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business)
4. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfen (GuW)
5. Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)


 
1. GRW-Zuschuss

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist das wichtigste Instrument der Bundesländer, um Investitionen in strukturschwachen Regionen zu fördern.

Förderfähige Branchen (Auszug aus der Positivliste):

Kunststoffe und Kunststofferzeugnisse, Gummi und Gummierzeugnisse, Grob- und Feinkeramik, Glas, Glaswaren und Erzeugnisse der Glasveredelung, Schilder und Lichtreklame, Metallguss und Galvanotechnik, Maschinen und technische Geräte, Fahrzeuge aller Art und Zubehör, Schiffe, Boote und technische Schiffsausrüstung,
Erzeugnisse der Elektrotechnik, Elektronik, Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik, Feinmechanische, orthopädiemechanische und optische Erzeugnisse, Chirurgiegeräte, Uhren, EBM-Waren, Möbel, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiel und Schmuckwaren, Holzerzeugnisse (keine Herstellung von biogenen Brennstoffen), Formen, Modelle und Werkzeuge, Druckerzeugnisse, Leder und Ledererzeugnisse, Schuhe, Textilien, Bekleidung, Polstereierzeugnisse, Nahrungs- und Genussmittel (soweit sie für den überregionalen Versand bestimmt oder geeignet sind), Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Holz

Förderfähige Vorhaben

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können Zuschüsse für folgende Vorhaben beantragen:

  • Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte,
  • Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellte Produkte,
  • grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist, im Falle kleiner Unternehmen einschließlich des Erwerbes einer Betriebsstätte durch  Familienangehörige oder ehemalige Beschäftigte.

Förderhöhen

Für Vorhaben, die in stärker entwickelten Regionen (Regierungsbezirk Leipzig) im Zeitraum 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2020 durchgeführt werden, gelten folgende Subventionswertobergrenzen:

  • kleine Unternehmen: 30 Prozent,
  • mittlere Unternehmen: 20 Prozent,
  • große Unternehmen: 10 Prozent.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismuswirtschaft), die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sitz des Unternehmens beziehungsweise der zu fördernden Betriebsstätte in Sachsen oder aber die bestehende Absicht, eine Betriebsstätte in Sachsen zu unterhalten,
  • überregionaler Absatz,
  • Investition von mindestens 70.000 Euro,
  • mindestens 25 Prozent beihilfefreier Eigenbeitrag zur Finanzierung (davon mindestens zehn Prozent Eigenmittel),
  • Schaffung mindestens eines neuen Dauerarbeitsplatzes.

 
2. Messen und Außenwirtschaft

Mit diesem Förderprogramm unterstützt der Freistaat Sachsen KMU beim Erschließen neuer Märkte. Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz sächsischer Unternehmen und ihrer Erzeugnisse im In- und Ausland zu verbessern.

Förderfähige Vorhaben

  • Teilnahmen an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland (gemäß AUMA International beziehungsweise gemäß Übersicht zuwendungsfähiger Inlandsmessen)
  • Produktpräsentationen, die von Kommunen, Landkreisen, Kammern, Verbänden oder sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter (Projektträger) organisiert werden
  • Teilnahmen an internationalen Symposien, soweit die Veranstaltung nicht bereits aus öffentlichen Mitteln unterstützt wird
  • Erstellung von Machbarkeits- oder begleitenden Studien über ökonomische und technische Fragen des Zielmarktes

Förderhöhen

Messen und Symposien: Förderung in Form einer Pauschale:

  • Auslandsmesse: 5.000 Euro
  • Inlandsmesse: 4.000 Euro
  • Auslandssymposium: 3.000 Euro
  • Inlandssymposium: 2.000 Euro

Die Förderung ist bis zu fünfmal pro Kalenderjahr möglich, davon dürfen jedoch höchstens drei Veranstaltungen im Inland stattfinden. Die Teilnahme an der gleichen Messe ist bis zu viermal möglich.

Produktpräsentationen und Studien

  • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Miete der Ausstellungsfläche, Auf- und Abbau des Standes durch Dritte, Ausgaben für den Standbetrieb (Transport der Ausstellungsgüter, Dolmetscher, Werbematerialien), soweit diese die Ausgaben für Miete und Auf- und Abbau nicht übersteigen)
  • Ausgaben für Produktpräsentationen können bis maximal 25.000 Euro anerkannt werden, für Studien bis zu 75.000 Euro

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, bei Produktpräsentationen
auch Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter soweit diese als Projektträger für KMU handeln.


 
3. Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business)

Der Freistaat Sachsen unterstützt, zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, Projekte sächsischer Unternehmen zur Einführung moderner Technologien in den Bereichen Information und Kommunikation. Mit Hilfe dieser Technologien sollen neue Absatzmöglichkeiten erschlossen, unternehmensinterne Prozesse optimiert und Geschäftsprozesse weitgehend elektronisch dargestellt werden.

Förderfähige Vorhaben

Folgende Ausgaben für Projekte zur Einführung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien sind zuwendungsfähig:

  • Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten (bis zu fünf Tagewerke und bis zu 900 Euro/Tagewerk),
  • technische Realisierung,
  • Erwerb vorhabensspezifischer Software (bis zu 50 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben),
  • Einführung der entwickelten Lösungen, inklusive Schulungen (bis zu 20 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben).

Ausgeschlossen ist die Förderung von Ausgaben für:

  • Hardware,
  • Standardsoftware,
  • isolierte Internetpräsentationen,
  • Betriebskosten.

Förderhöhen

Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 40.000 Euro. Eine Förderung kann innerhalb von drei Jahren nur einmal gewährt werden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen
verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Handel und Dienstleistungen. Unternehmen,
die Finanz-, Assekuranz-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen anbieten, können nicht gefördert werden. Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, die selbst als IT-Dienstleister in Betracht kommen.


 
4. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW)

Mit Unterstützung des Freistaates Sachsen kann man sich nicht nur eine eigene Existenz als Freiberufler oder mit einem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aufbauen, sondern sich damit auch am Markt behaupten und weiter entwickeln. Dafür können Investitions-, Betriebsmittel- und Liquiditätshilfedarlehen jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro gewährt werden.

Förderfähige Vorhaben

A) Investitionsdarlehen

  • Gründung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz, auch durch Erwerb einer tätigen Beteiligung (bis fünf Jahre nach Gewerbeanmeldung, beziehungsweise der Meldung beim Finanzamt bei Freiberuflern) oder durch Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung
  • Festigung einer selbstständigen Existenz (ab dem sechsten Jahr nach Existenzgründung)

Bei der Bemessung für den mit dem Darlehen zu finanzierenden Anteil des Vorhabens können folgende Ausgaben berücksichtigt werden:

  • Betriebsgrundstücke und Gebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Baunebenkosten sowie Grunderwerbskosten),
  • Betriebsausstattung (zum Beispiel Maschinen, Büroeinrichtung, Nutzfahrzeuge),
  • Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensanteils (tätige Beteiligung),
  • Immaterielle Investitionen (zum Beispiel Patente, Lizenzen).

B) Betriebsmitteldarlehen

Bei der Bemessung für den mit dem Betriebsmitteldarlehen zu finanzierenden Anteil des Vorhabens können zum einen folgende Ausgaben berücksichtigt werden:

  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
  • Sonstige Betriebsmittel

C) Liquiditätshilfedarlehen

  • Finanzierung von Forderungsausfällen und verzögerten Forderungen
  • Finanzierung von zusätzlichem beziehungsweise erhöhtem Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung
  • Verbesserung der Finanzierungsstruktur von Unternehmen, etwa durch Umschuldung von Kontokorrentkrediten und anderen kurzfristig fälligen Passiva (außer Steuern und öffentlichen Abgaben) in längerfristige Verbindlichkeiten

Förderhöhen

Darlehen mit Zinsverbilligung (Anteilsfinanzierung). Die Darlehen werden auf Basis der Programme "ERP-Gründerkredit – Universell" und "KfW-Unternehmerkredit" refinanziert und durch den Freistaat Sachsen zusätzlich verbilligt. Der Zinssatz wird individuell anhand des risikogerechten Zinssystems (RGZS) der KfW ermittelt und jeweils am Tag der Zusage festgelegt. Finanzierung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

A) Investitionsdarlehen

  • fünf Jahre - davon maximal ein Jahr tilgungsfrei
  • bis zehn Jahre - davon maximal zwei Jahre tilgungsfrei
  • bis 20 Jahre - davon maximal drei Jahre tilgungsfrei (Bei der 20-jährigen Laufzeitvariante müssen mindestens zwei Drittel der förderfähigen Kosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen.)

B) und C) Betriebsmittel-/Liquiditätshilfedarlehen

  • fünf Jahre - davon maximal ein Jahr tilgungsfrei (Aufgrund des niedrigen Marktzinsniveaus kann die SAB derzeit keine zinsverbilligten Betriebsmittel-/ Liquiditätshilfedarlehen mit einer Laufzeit von fünf Jahren im Rahmen des GuW-Programms anbieten.)

maximale Zinsverbilligung in den ersten fünf beziehungsweise zehn Jahren

  • 1,0 Prozent p.a. für Gründungsvorhaben
  • 0,7 Prozent p.a. für Festigungsvorhaben

Antragsberechtigte

  • Existenzgründer (natürliche Personen)
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
  • Freiberufler (ausgenommen Zahnärzte, Ärzte nur auf Basis der offenen Planungsbereiche im jeweiligen Fachgebiet).

 
5. Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)

Mit dem Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen sowie junge Unternehmen, einen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel.

Förderfähige Vorhaben

Darlehensnehmer erhalten ein verzinsliches Darlehen zur Finanzierung von betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmitteln. Umschuldungen oder Nachfinanzierungen werden nicht gefördert.

Förderhöhen

Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren, davon bis zu zwölf Monate tilgungsfrei. Der aktuelle Zinssatz beträgt 3,45 Prozent nominal. Die Darlehenshöhe beläuft sich pro Vorhaben auf maximal 20.000 Euro. Der Eigenanteil des Darlehensnehmers für das geplante Vorhaben muss mindestens 20 Prozent, für geplante betriebliche Investitionen mindestens 40 Prozent betragen.

Antragsberechtigte

  • Existenzgründer ausgewählter Branchen sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründungsphase
  • Für junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung, die bereits ein Mikrodarlehen in Anspruch genommen haben, ist es möglich, ein weiteres Mikrodarlehen für Erweiterungs- und Festigungsvorhaben zu beantragen.

Mikrodarlehen können nur noch an Unternehmen ausgereicht werden, die die Schwellenwerte für Kleinstunternehmen einhalten:

  • Mitarbeiterzahl: weniger als zehn und
  • Jahresumsatz: kleiner/gleich zwei Millionen Euro oder
  • Jahresbilanz: kleiner/gleich zwei Millionen Euro

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Autohäuser.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Informationen gibt es unter www.sab.sachsen.de.