
Archivbeitrag | Newsletter 2010Fördermöglichkeiten von Innovationsassistenten verbessert
Das sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat zum 1. Januar 2010 eine neue Förderrichtlinie herausgegeben. Mit der Innovationsassistentenförderung werden Personalkosten für Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen usw. gefördert.
Zuschüsse von bis zu 50 Prozent
Kleine und mittlere Unternehmen können Zuschüsse von bis zu 50 Prozent erhalten. Voraussetzung ist, dass diese zur Bearbeitung innovativer, technologieorientierter Projekte neu eingestellt werden. Die Richtlinie bezieht erstmalig auch Absolventen von Berufsakademien in die Förderung ein. Der Förderzeitraum wird auf drei Jahre verlängert, wobei im dritten Jahr der Fördersatz 25 Prozent beträgt.
Ziel: kleine und mittlere Unternehmen mit wenig F&E
Die Innovationsassistentenförderung soll bisher nicht oder nur wenig Forschung und Entwicklung (F&E) betreibenden kleineren Unternehmen helfen, Innovationsprozesse in Gang zu setzen.
Auch befristete Beschäftigung förderfähig
Mit dem neuen Fördergegenstand können künftig auch Personalkosten für die befristete Beschäftigung von erfahrenen Akademikern mit bis zu 50 Prozent bezuschusst werden.
SAB nimmt Förderanträge entgegen
Für die Förderung werden Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eingesetzt. Die neue Förderrichtlinie wurde am 31. Dezember 2009 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und gilt bis Ende 2015. Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) berät über die Fördermöglichkeiten und nimmt die Förderanträge entgegen.
Ansprechpartner zum Thema Innovation bei der Handwerkskammer zu Leipzig ist Rainer Hauk.