
Archivbeitrag | Newsletter 2013Fördermöglichkeiten für betriebliche Kinderbetreuung und Kindertagespflege
Bei der Anwerbung neuer Fachkräfte und beim Halten des bestehenden Fachpersonals wird es für Handwerksunternehmen immer wichtiger, auf Familienfreundlichkeit zu setzen.
Unternehmer, die für ihre Angestellten bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf schaffen wollen, können Unterstützung aus dem "Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung" und dem "Aktionsprogramm Kindertagespflege" des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung: 9.600 Euro pro Betreuungsplatz
Seit November 2012 können Arbeitgeber über das "Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung" einen Zuschuss erhalten, wenn sie neue, betriebliche Kinderbetreuungsplätze einrichten. Einzeln oder im Verbund mit anderen Unternehmen kann beispielsweise eine neue Gruppe von mindestens sechs Mitarbeiterkindern in einer bestehenden Kindertageseinrichtung aus der Taufe gehoben werden.
Die Fördermittel werden als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre gewährt. Je neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums also eine Unterstützung von 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten.
Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie den "Weg zur Förderung" finden Unternehmen auf www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung.
Aktionsprogramm Kindertagespflege: 50 Prozent Personalkostenzuschuss
Unternehmen können auch Tagesmütter oder -väter für den Nachwuchs ihrer Fachleute engagieren und dabei finanzielle Unterstützung über das "Aktionsprogramm Kindertagespflege" erhalten. Die Kindertagespflege ist besonders interessant für kleine und mittlere Betriebe, denn sie ist einfach, erheblich kostengünstiger, aber genauso verlässlich wie ein Betriebskindergarten. Ein weiterer Pluspunkt sind die flexiblen Absprachemöglichkeiten im Vergleich zu bestehenden Kitas.
Das "Aktionsprogramm Kindertagespflege" fördert Modelle der Festanstellung von Tagespflegepersonen indem es Zuschüsse in Höhe von maximal 50 Prozent des Arbeitgeber-Brutto zu den Personalausgaben und zusätzlich einen Verwaltungskostenzuschuss gewährt. Die Zuwendungsdauer ist jedoch auf zwölf Monate Laufzeit begrenzt.
Nähere Informationen zum Aktionsprogramm sowie zum Antragsverfahren gibt es unter www.fruehe-chancen.de.