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Archivbeitrag | Newsletter 2015Fördermittelupdate: Geld für Rußpartikelfilter / LED-Beleuchtung weiter förderfähig / Höhere Zuschüsse für Mini-KWK-Anlagen

Nachrüstung von Rußpartikelfiltern wird wieder gefördert

Der Bund stellt wieder 30 Millionen Euro für die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw und -Kleintransportern zur Verfügung. Mit diesem Anreiz soll der Feinstaub-Ausstoß der Fahrzeuge reduziert und ein Beitrag zur Einhaltung der Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union erbracht werden.

Die Kosten der Nachrüstung liegen nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe je nach Fahrzeug zwischen zirka 650 und 1.500 Euro inklusive Einbau. Diese Ausgaben werden mit 260 Euro pro umgerüstetem Fahrzeug bezuschusst. Voraussetzung ist die Erstzulassung vor 1. Januar 2007 (Pkw) beziehungsweise 17. Dezember 2009 (leichte Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen). Der Partikelfilter muss zwischen dem Januar und Dezember 2015 eingebaut werden.

Die Antragstellung ist ab 1. Februar 2015 über www.bafa.de, die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Das Antragsformular wird dort in Kürze bereitgestellt. 

Zuschüsse für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung bis April 2015 verlängert

Weil Querschnittstechnologien zu den größten Energiefressern in Unternehmen gehören, will der Bund auch hier Anreize für Investitionen in moderne und energieeffiziente Technologien schaffen. Seit Januar ist deshalb die neu gefasste BAFA-Förderrichtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien in Kraft.

Dadurch können Betriebe länger auf die Förderung für die Umstellung auf LED-Beleuchtung zurückgreifen. Die komplette Umrüstung eines Beleuchtungssystems auf LED-Technik wird bei kleinen und mittleren Unternehmen mit 20 Prozent gefördert. Der Ersatz eines LED-Leuchtmittels in einer Bestandsleuchte (LED Retrofit) ist allerdings nicht förderfähig.

Im Bereich der systemischen Optimierung wurden als neue Fördertatbestände außerdem die Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen aufgenommen.

Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm sind im Artikel "Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz - Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen" zusammengefasst.

Mehr Fördergeld für Mini-KWK-Anlagen

Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bietet einen der effizientesten Wege zur Energieeinsparung. Kleinanlagen erfreuen sich daher zunehmend an Beliebtheit bei Immobilienbesitzern. Das neue Jahr bringt bessere Investitionszuschüsse für Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 Kilowatt. Insbesondere im kleinen Leistungsbereich werden die Fördersätze des BAFA angehoben. Zudem wird eine Bonusförderung für besonders energieeffiziente Anlagen eingeführt und die technischen Anforderungen werden vereinfacht.

Somit kann im günstigsten Fall eine Mini-KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung von 1 kW eine Förderung von 3.515 Euro in Anspruch nehmen. Gefördert werden allerdings nur Anlagen, die in der BAFA-Liste aufgeführt sind.

Weitere Information zum Förderprogramm sowie einen Vergleich der alten und neuen Förderkonditionen gibt es unter www.bafa.de.


 
Unterstützungsangebote für Handwerksbetriebe

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Im Rahmen der "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" unterstützt das Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig Mitgliedsbetriebe bei der Analyse ihres betrieblichen Energieverbrauchs, bei der Identifizierung von Einsparpotenzialen und bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Dabei erhalten die Betriebe bei einem Vor-Ort-Termin zunächst eine Einstiegsberatung und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Weitere Informationen zum Angebot gibt es unter www.hwk-leipzig.de/energieeffizienz.