
Archivbeitrag | Newsletter 2023Fördermittel II: Bessere Bedingungen für Energie- und Ressourceneffizienz
Der Verbrauch fossiler Brennstoffe in Deutschland soll zügig reduziert werden, um Emissionen zu mindern. Ein Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ist die Novelle zur „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW). Diese ist seit Anfang Mai in Kraft und verspricht für Kleinst- und Kleinunternehmen ein optimiertes Förderangebot.
Die bisherigen fünf EEW-Module (Förderung von Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Energiemanagementsoftware, Anlagen- und Prozessoptimierung sowie und Transformationskonzepten) wurden überarbeitet und um ein sechstes Modul ergänzt. Mit dem neuen Modul können kleine Unternehmen eine Förderung für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf elektrische Prozesse beantragen. Zuschüsse gibt es beispielsweise, wenn Wärmeerzeuger, Öfen oder Maschinen auf Strom umgerüstet werden. Details zum neuen Modul gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de.
Außerdem wurden weitere Förderbedingungen für kleine Unternehmen verbessert. So wurde die Höhe der Zuschüsse in den anderen Modulen um zehn Prozent angehoben, so dass sich die Förderquoten nun zwischen 50 und 65 Prozent bewegen. Der CO₂-Förderdeckel für kleine Unternehmen wurde von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO₂ und Jahr angehoben.
Der Bund will mit den nunmehr sechs Fördermodulen Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz flankieren und den Umstieg auf klimaneutrale Prozesswärme unterstützen.