
Archivbeitrag | Newsletter 2015Fördermittel I: Sachsen startet Programm für betriebliche Energieeffizienz
Das sächsische Wirtschaftsministerium stellt in den nächsten 5 Jahren 70 Millionen Euro für die Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz bereit.
Die Zuschüsse sind insbesondere für Handwerksbetriebe von Interesse, da sich das Förderprogramm vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet.
Je höher die Einsparung, desto höher die Förderung
Unter anderem gibt es bis zu 50-prozentige Investitionszuschüsse für Energieeffizienzmaßnahmen in der Produktion und der Anlagentechnik, für die Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energiespeicherung. Je höher die erreichte Energieeinsparung, desto höher sind die Förderquoten für die Unternehmen. Die Fördermittel kommen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und vom Freistaat selbst.
Förderfähige Vorhaben (Auszug)
- Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz (Fertigungs- und Betriebsprozesse / Nutzung von Anfallenergie / Einsatz von effizienten Anlagen zur Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung / energetische Sanierung von Betriebsgebäuden / Sicherstellung der unterbrechungsfreien Stromversorgung)
- Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger (Einsatz von Anlagen zur Erzeugung thermischer Energie in Kombination mit einem Wärmenetz / Einsatz von Anlagen zur Erzeugung thermischer Energie für kombinierte Heiz- und Kühlprozesse)
- Investitionen zur Speicherung von elektrischer/thermischer Energie
Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent und erfolgt als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen. Für die Investitionsvorhaben gelten unterschiedliche Fördersätze. Die Mindestzuwendungshöhe beträgt 2.000 Euro. Wer einen Sächsischen Gewerbeenergiepass oder ein Energiemanagementsystem vorweisen kann, wird sogar mit einem zehnprozentigen Bonuszuschlag auf die Förderung belohnt.
Informationen zum Förderprogramm unter www.sab.sachsen.de/energie2014
Abhängig vom Programmteil der Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Energieversorgung - RL Energie/2014" sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) antragsberechtigt aber auch Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, kommunale Körperschaften sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Anträge müssen bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare vor Vorhabensbeginn eingereicht werden. Weitere Informationen zur Richtlinie gibt es unter www.sab.sachsen.de/energie2014.